Messer-Attacke auf Chef: Sushi-Koch muss fünf Jahre in Haft

Leipzig - Noch einmal glimpflich davon gekommen: Sushi-Koch Tuan Hong T. (61), der im Streit um Arbeitslohn mit einem Messer auf seinen Chef und einen Kollegen einstach, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Muss für fünf Jahre in den Knast: Sushi-Koch Tuan Hong T. (61) hatte auf Notwehr plädiert, wurde aber wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Muss für fünf Jahre in den Knast: Sushi-Koch Tuan Hong T. (61) hatte auf Notwehr plädiert, wurde aber wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.  © Ralf Seegers

Ursprünglich war der in Saigon geborene Mann wegen versuchten Mordes angeklagt,  drohte ihm eine lebenslange Haftstrafe. Doch das Schwurgericht nahm nach mehrtägiger Verhandlung zu Gunsten des bislang unbescholtenen Kochs einen "freiwilligen Rücktritt vom Versuch“ an.

Soll heißen: Tuan Hong T. ging am 1. Oktober 2019 im Leipziger Sushi-Restaurant Sakura zwar mit einem Messer auf seinen Chef Than Van P. (51) und den Koch Tran V. (54) los, fügte diesen auch schwere Verletzungen zu (TAG24 berichtete), doch noch während der Attacke gab er seine Tötungsabsicht auf und beendete den Angriff.

"Er handelte aus Verärgerung über eine aus seiner Sicht falsche Lohnabrechnung", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Im Prozess hatte der Angeklagte seinen Chef des Betruges und der Steuerhinterziehung bezichtigt (TAG24 berichtete). Angeblich habe er statt des vereinbarten Nettolohns von 1200 Euro nur 450 Euro überwiesen bekommen. "450 bekam ich in bar und 300 Euro sollte ich mir vom Job-Center holen", so Tuan Hong T. vor Gericht. Zu diesem Vorwurf laufen noch Ermittlungen der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft.

In diesem Leipziger Sushi-Lokal kam es im Oktober zum fast tödlichen Streit um Arbeitslohn.
In diesem Leipziger Sushi-Lokal kam es im Oktober zum fast tödlichen Streit um Arbeitslohn.  © Ralf Seegers

Mit dem Urteil entsprach das Schwurgericht im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die allerdings neun Monate mehr Haft gefordert hatte. Die Verteidigung ging dagegen von Notwehr aus und forderte Freispruch.

Titelfoto: Ralf Seegers

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