Sachsens Gartensheriff über Mäh-Verbot: "Als hätte ich nichts anderes zu tun"
Leipzig - "Blödsinn" sagt Michael Baumann (61) über eine neue Regel, die die Stadt Leipzig Gartenbesitzern jetzt aufgebrummt hat. Und der sächsische Kleingartensheriff wird noch deutlicher.

"Im Amtsblatt steht ganz aktuell jetzt drinne: §1 Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Leipzig", liest der 61-Jährige in seiner Gartenanlage sitzend vor. Und findet diese Regel "Blödsinn". Das verdeutlicht er durch einen Schlag mit dem Handrücken gegen die Zeitung.
Tierschützer würden demnach per Allgemeinverfügung vermeiden wollen, dass Mähroboter kleine Igel unbemerkt "zerfleischen".
Weiter heißt es, dass derartige Gartenhelfer "eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages" nicht zu benutzen seien. Der Gartensheriff macht sich lustig: "Wer nicht weiß, wann die Sonne untergeht, soll den Wetterdienst anrufen."
Und ist empört: "Als wenn der Gartensheriff nichts anderes zu tun hat", schimpft der 61-Jährige. "Jetzt kommt wieder eine Regel hinzu, wo ich aufpassen muss, wer 'nen Mähroboter hat."
Sächsischer Kleingartensheriff über Mähroboter-Nachtverbot: "Ich finde das sinnlos"

Glücklicherweise gäbe es seines Wissens in der 452 Kleingärten umfassenden Anlage Gartenfreunde Südost e.V. am Völkerschlachtdenkmal, in der er Vorstandsvorsitzender ist, nur einen einzigen Roboter.
"Ich finde das sinnlos, weil jeder Kleingärtner das Ding am Tag fahren lässt. Und nachts lässt er's nicht fahren - wegen de Igel", behauptet Baumann über seine bereits vorbildlichen Pächter. "Jeder Kleingärtner, der in seinem Garten einen Igel hat, füttert den, pflegt den, und macht dem sogar einen kleinen Bau."
Im neuesten Video auf seinem Instagram-Kanal lockt er symbolisch einen an einer Schnur befestigten Plüsch-Igel von einem fahrenden Mähroboter weg. Er streichelt das Kuscheltier: "Wir passen auf dich auf. Und das Ganze wäre auch gegangen ohne Verordnung."
Aber: Beispielsweise in Bayern seien Totfunde nach Inkrafttreten einer solchen Regelung um 80 Prozent innerhalb 40 Jahren zurückgegangen, heißt es auf Seite 7 des Amtsblatts.
Titelfoto: Bildmontage: Instagram/kleingartensheriff