Totgesagte leben länger: Was wird aus diesem maroden sächsischen Gasthof?

Von Anke Brod

Leipzig - Was passiert mit dem alten Gasthof im Leipziger Stadtteil Schönefeld-Abtnaundorf? Das marode Gemäuer sollte unlängst wohl eigentlich der Abrissbirne zum Opfer fallen. Mitnichten, nun herrschen wieder Fragezeichen vor. TAG24 hakte bei den Verantwortlichen nach.

Der Gasthof war früher ein beliebtes Ausflugsziel.  © Anke Brod

Der Gasthof Abtnaundorf sei ein Kulturdenkmal nach sächsischem Denkmalschutzgesetz, berichtete das Leipziger Amt für Bauordnung und Denkmalpflege auf TAG24-Anfrage. Das Objekt befinde sich im Privatbesitz.

Die alte Gastwirtschaft in der Heiterblickstraße 8 ist den Quellen nach das älteste bestehende Gebäude im Ort. Das Baujahr wird auf 1772 geschätzt. Der zweigeschossige Fachwerkbau birgt ein ziegelgemauertes Erdgeschoss.  

Noch vor gut 50 Jahren war die Schänke mit Freisitz ein in der Gegend beliebtes Ausflugsziel. Ein später darin wirkender Skulpturenkünstler veräußerte das Haus nach eigenem Bekunden inzwischen an eine Immobiliengesellschaft.

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Eine Anfrage von TAG24  an die neue Eigentümerin zu ihren Plänen für das Areal wurde bislang nicht beantwortet.

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Das Gebäude hat mehrere erhebliche Schäden.  © Anke Brod

Sanierung wegen erheblicher Schäden nicht mehr möglich

Pflanzen wuchern entlang der Wände des Gebäudes.  © Anke Brod

Der Denkmalschutz stellte schon 1995 bei einem Holzschutzgutachten "erhebliche Schäden" an der Fachwerk- und der Dachkonstruktion fest. Eine erneute Untersuchung im Jahr 2010 brachte weitere Mängel sowie Feuchteschäden der Ziegelwände zum Vorschein. 

"Eine Begehung und anschließende Einschätzung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowie das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen konstatierte, dass das Gebäude nicht mehr sanierungsfähig ist", so das Resümee.

Eine weitere Begutachtung bestätigte dies 2020. Ein Jahr später kam denkmalschutzrechtlich das grüne Licht zum Abbruch.

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"Die Geltungsdauer des Bescheides ist trotz mehrfacher Verlängerung abgelaufen", teilte das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im März mit.

Bei aller Baufälligkeit des Gasthofs wäre ein Abbruch ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung inzwischen also rechtswidrig.

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