XXXL-Schandfleck bleibt vorerst erhalten
Von Lutz Brose
Leipzig - Nach der Insolvenz der Praktiker Baumarkt-Kette im Jahr 2013 wurde auch der Markt an der Schomburgk-/Merseburger Straße in Leipzig-Rückmarsdorf geschlossen. Seitdem wurde das Areal samt ehemaliger Verkaufshallen und Verwaltungsgebäuden wiederholt vom Vandalismus befallen, in Brand gesteckt und mit Müll beinahe übersät.
Das Grundstück an der stark frequentierten Bundesstraße 181 hatte 2015 die XXXL-Gruppe (Möbelhausriese aus Österreich) erworben und gleichzeitig verkündet, dort ein Einrichtungshaus errichten zu wollen.
Doch in all den Jahren passierte augenscheinlich nichts. Vor genau einem Jahr wurden die Hoffnungen nochmals gedämpft, als bekannt wurde, dass XXXLutz die Porta-Gruppe, ein in zweiter Generation familiengeführtes Einrichtungsunternehmen aus Porta Westfalica mit rund 140 Standorten in Deutschland, Tschechien und der Slowakei übernimmt.
Neben der Marke Porta zählt unter anderem noch Möbel Boss dazu. Beide Häuser sind in der Region mit mehreren Filialen gut aufgestellt.
Dennoch will XXXLutz (Schauspieler Ottfried Fischer: "die mit dem roten Stuhl") an den Plänen festhalten und ließ mitteilen, "dass wir zum Projekt in der Schomburgkstraße in Leipzig mit der Stadt im Austausch sind und auch weiterhin vorhaben, dort ein Möbelhaus zu errichten. Diesen Abstimmungen wollen wir nichts vorwegnehmen".
Auch die Stadt bestätigte, dass der Verwaltung ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorliegt, um die erforderlichen Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, und dass der Antrag derzeit geprüft wird. "Ein Bauantrag liegt hingegen nicht vor. Das Vorhaben wäre auf der bestehenden Rechtsgrundlage derzeit nicht genehmigungsfähig", so die Stadt weiter.
Verkaufsfläche von maximal 8700 Quadratmetern wurde für zulässig erklärt
Knackpunkt dürften die Regeln des betreffenden Bebauungsplans sein. Demnach wurden die Flächen des schon zuvor errichteten Praktiker-Baumarktes nachträglich als Sondergebiet ausgewiesen und nur ein "Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt" mit einer Verkaufsfläche von maximal 8700 Quadratmetern wurde für zulässig erklärt.
Das soll jetzt korrigiert werden. Nutzungsänderungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen vorzunehmen, gelten allgemein als schwierig und aufwendig.
Titelfoto: Lutz Brose
