Entscheidung über Böllerverbot in Leipzigs Innenstadt gefallen

Leipzig - In der Leipziger Innenstadt darf zum Jahreswechsel weiterhin geböllert werden. Trotz zahlreicher Fürsprecher fand das Vorhaben am Mittwoch im Stadtrat keine Mehrheit. Die Verwaltung sowie der Oberbürgermeister hatten zuvor angemahnt, dass es für ein Verbot von Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung keine rechtliche Handhabe gebe.

Ein mögliches Böllerverbot in Leipzigs Innenstadt ist vorerst vom Tisch. (Archivbild)  © Sebastian Willnow/dpa

Vor der Sitzung übergab der Umweltverband BUND Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (51, Linke) eine Petition für ein Böllerverbot, die mehr als 9000 Unterstützer auflistete.

In der lebhaften Stadtrats-Debatte wurden dann erneut alle bereits bekannten Argumente ausgetauscht: Linke, Grüne und SPD verwiesen auf die anfallenden Müllberge und die damit verbundenen Reinigungskosten für die klamme Kommune, die schädlichen Folgen für die Umwelt, erhöhten Stress für Kinder, alte Menschen sowie Wild- und Haustiere und zudem eine alljährlich steigende Belastung für Rettungskräfte, Ordnungsdienst und medizinisches Personal.

Die CDU erklärte, sie wolle uneinheitlich abstimmen. Einzelne Wortbeiträge begrüßten das Verbot, andere mahnten jedoch zur Vorsicht: "Mit einem Verbot treiben wir die Gesellschaft auseinander", hieß es.

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Mehrfach wurde jedoch auch auf bundesweite Umfragen verwiesen, in denen sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, private Feuerwerke zu verbieten. Ebenfalls zitiert wurde eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes, wonach die nach Deutschland importierte Menge von Feuerwerkskörpern jüngst um satte 62,6 Prozent auf einen Rekordwert von 42.400 Tonnen gestiegen war. Viele dieser Importe seien noch lauter und somit gefährlicher, warnte CDU-Stadträtin Sabine Heymann.

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Stadtverwaltung sieht keine Verbotsgrundlage

Auch der Oberbürgermeister Burkhard Jung (67, SPD) betonte am Mittwoch, dass er einem zustimmenden Beschluss widersprechen werden müsse. (Archivbild)  © Elisa Schu/dpa

Die Stadtverwaltung verwies vor der Abstimmung jedoch erneut auf eine fehlende Rechtsgrundlage für ein solches Verbot in der Leipziger Innenstadt.

Mit der Kontrolle der bereits bestehenden Verbotszonen, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder besonders schützenswerten Bauwerken, seien Polizei und Ordnungsdienste überdies bereits genug gefordert, merkte Rosenthal an.

Auch Oberbürgermeister Burkhard Jung (67, SPD) betonte, dass er einem zustimmenden Beschluss widersprechen werde müssen. Er wolle sich stattdessen vehement für eine Anpassung des Sprengstoffgesetzes auf Bundesebene einsetzen.

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Am Ende lehnte der Stadtrat das Böllerverbot mit einer doch deutlichen Mehrheit ab (33 dagegen, 22 dafür, 6 Enthaltungen). Befürwortet wurde hingegen die Planung einer Lichtshow mit Lasern und Drohnen auf dem Augustusplatz zum Jahreswechsel 2026/27.

"Egal, wie der Antrag abgestimmt wird, er ist nicht das Ende der Debatte", hallte es kurz vor dem Votum in einem Zwischenruf durch den Plenarsaal.

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