Stadtrat vertagt Entscheidung über Erhöhung der Hundesteuer
Leipzig - Die Leipziger Ratsversammlung hat am Mittwoch nicht wie vorgesehen über die geplante Erhöhung der Hundesteuer abgestimmt. Da mehrere Fraktionen Änderungsanträge eingebracht hatten, befürchtete die Stadtverwaltung, dass eine an vielen Stellen veränderte Satzung am Ende womöglich in Teilen rechtswidrig sein könnte. Finanzbürgermeister Torsten Bonew (CDU) nahm die Beschlussvorlage daher kurzerhand von der Tagesordnung. Die neuerliche Abstimmung ist nun für den 17. Dezember terminiert - reichlich knapp, soll die Gebührenordnung doch ab dem 1. Januar gelten.
Das Finanzdezernat hatte sich zuvor für eine Modifizierung der zuletzt 2006 aktualisierten Satzung ausgesprochen.
Durch eine deutliche Erhöhung der Steuer erhofft sich die klamme Kommune laut einer eigenen Hochrechnung Mehreinnahmen von bis zu 1,205 Millionen Euro pro Jahr.
So soll die Steuer für das erste Tier laut Vorlage um über 50 Prozent von gegenwärtig 96 Euro auf 150 Euro steigen. Für den zweiten Hund ist hingegen eine Senkung des fälligen Betrags von aktuell 192 pro Jahr auf 150 Euro vorgesehen.
Streitpunkt waren laut der verschiedenen Änderungsanträge vor allem die erhöhten Steuern für als gefährlich eingestufte Hunde und bereits gelistete Rassen. So fordern die Grünen etwa für deren Halter einen Steuersatz von 600 Euro pro Jahr, die CDU hingegen 480 Euro sowie eine weitere Reduzierung, sofern der Hund gechippt ist.
Die AfD-Fraktion kritisierte die geplante Steuererhöhung generell und fordert die Stadt auf, insgesamt mehr für Hundehalter zu tun, etwa durch das Aufstellen von Mülleimern mit Beutelspendern zur Entsorgung von unbeliebten Hinterlassenschaften. Einig waren sich viele Abgeordnete jedoch parteiübergreifend in der Kritik der Streichung des Tagesordnungspunktes.
Digitale Hundemarke als QR-Code
Im Rahmen der städtischen "Digitalisierungsoffensive" will sich die Verwaltung bei der Novellierung auch den am Halsband getragenen Steuermarken widmen.
Hundehalter sollen ab dem 1. Januar nächsten Jahres für jede Neuanmeldung mit dem Steuerbescheid einen Nachweis in Form eines QR-Codes erhalten.
Blechmarken sollen dadurch schrittweise, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 jedoch vollständig, ihre Gültigkeit verlieren.
Assistenz- und Rettungshunde sollen nach der angedachten Neureglung nun bereits ab Ausbildungsbeginn von der Steuer ausgenommen werden. Unverändert bleibt hingegen die bestehende Regelung einer sechsmonatigen Steuerbefreiung für erworbene Hunde aus einem Leipziger Tierheim. Finanzbürgermeister Bonew versprach, mit allen Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Stadtrats nachzuverhandeln.
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

