Bis zu 25 Millionen Euro Bundeshilfen für Anschlagsopfer: So funktioniert die Auszahlung
Von Dörthe Hein
Magdeburg/Halle/Berlin - Die Bundesregierung hat Ende Januar bis zu 25 Millionen Euro für die Unterstützung der Betroffenen der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt bereitgestellt - die Auszahlung läuft.

"Bisher sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 1,79 Millionen Euro an insgesamt rund 220 Betroffene erfolgt", teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin auf Anfrage mit.
"Dabei ist zu berücksichtigen, dass die weiteren bereits eingegangenen Anträge bis auf einzelne Ausnahmen noch in Bearbeitung sind." Mit Stand vom 6. Mai hat das Bundesamt für Justiz rund 350 Anträge registriert.
Kurz vor Weihnachten war ein 50 Jahre alter Arzt aus Saudi-Arabien mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt.
Aktuell würden Pauschalen gewährt, die keine vertiefte Prüfung des Einzelfalls erforderten und als Soforthilfen dienen sollten, die Betroffenen möglichst zügig zu unterstützen, hieß es weiter aus dem Ministerium. Die ersten Anträge seien schon im Februar beschieden und Hilfen ausgezahlt worden.
"Bei einer Vielzahl der bisher bewilligten Anträge dürften aber im Laufe der Zeit zusätzlich weitergehende finanzielle Hilfen hinzukommen, die dann vom Grad der Schädigung im Einzelfall abhängig sind. Hier muss dann häufig auch intensiver geprüft werden."
Mehr als 400 Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Außerdem steht den Betroffenen je nach ihrer aktuellen Bedarfslage und ihrem Leistungsanspruch eine gesetzlich geregelte Soziale Entschädigung zu. Zuständig ist in Sachsen-Anhalt dafür das Landesverwaltungsamt in Halle.
Laut einer Sprecherin sind inzwischen mehr als 400 Anträge von Betroffenen auf diese Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht des SGB XIV eingegangen. Das seien nur Menschen, die in Sachsen-Anhalt wohnten.
Entsprechend dem Wohnortprinzip ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem die Betroffenen leben.
Krankenbehandlung steht zunächst im Vordergrund

Ziel des Sozialen Entschädigungsrechts sei, schnell umfassende und dem Bedarf entsprechende Hilfe zu gewähren. Den Menschen soll die Rückkehr in den Alltag und in die Gesellschaft möglichst ohne dauerhafte Beeinträchtigung ermöglicht werden.
Betroffenen sei die Möglichkeit einer Behandlung in einer Traumaambulanz eröffnet worden. Dabei sei es um die frühzeitige Unterstützung gegangen, das schreckliche Erlebnis zu bewältigen.
Bei den Sozialen Entschädigungen geht es außerdem etwa um Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Krankenbehandlungen, die Teilhabe an Bildung, dem Arbeitsleben, Ausgleich in Härtefällen, Entschädigungszahlungen und Berufsschadensausgleich.
Wenn dauerhafte gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden, die durch das Attentat entstanden, kann es auch monatliche Entschädigungszahlungen geben.
Schnelle Hilfe stand für die Betroffenen auch aus Spendengeldern bereit. Die Stadt Magdeburg hatte erst am Freitag mitgeteilt, dass vom Spendenkonto inzwischen 1,29 Millionen Euro Soforthilfen an 1113 Betroffene ausgezahlt worden seien.
Weitere rund 266.000 Euro würden in den kommenden Tagen überwiesen. Auf dem städtischen Spendenkonto seien über 1,5 Millionen Euro eingegangen.
Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa