Dienst-Enthebungen nach rassistischen Chats: Polizeibeschwerden vereitelt!

Magdeburg - Nach Chats mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten bleiben mehrere ehemalige Polizeischüler weiter im Dienst - das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat mehrere Beschwerden der Polizei gegen das Aufheben von Dienstenthebungen zurückgewiesen.

Bei einigen Polizeischülern waren rassistische Klassenchats auf den Handys entdeckt worden. Doch die Dienstenthebungen wurden gestoppt. (Symbolbild)
Bei einigen Polizeischülern waren rassistische Klassenchats auf den Handys entdeckt worden. Doch die Dienstenthebungen wurden gestoppt. (Symbolbild)  © Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte in zwölf Fällen vorläufige Suspendierungen aufgehoben. Gegen einen Teil dieser Beschlüsse richteten sich nun die Beschwerden verschiedener Polizeiinspektionen.

Das Verwaltungsgericht habe zu Recht festgestellt, dass die vorläufigen Entlassungen formell rechtswidrig seien, weil die Polizeibeamten zuvor nicht ordnungsgemäß angehört worden wären, hieß es zur Begründung.

"Es bestehe die Pflicht der Behörde, den Betroffenen über den beabsichtigten Verwaltungsakt zu informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie - im Nachgang - das Vorgebrachte zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft zu berücksichtigen", führte ein Sprecher aus. Daran fehle es hier.

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Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen.

Gewaltverherrlichende Polizeichats: Vorzeitige Entlassungen sind unwirksam!

Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen.

Zieschang sagte im Februar im Innenausschuss, neun Anwärterinnen und Anwärter hätten aktiv im Chat gepostet. Entlassungsverfahren seien gegen alle 18 Beteiligten eingeleitet worden. Durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts dürfen die ehemaligen Polizeischüler weiter arbeiten - die vorläufigen Entlassungen sind unwirksam.

Bereits im April hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg in neun Fällen die Dienstenthebungen aufgehoben, am Dienstag wurde in drei weiteren Fällen so entschieden.

Titelfoto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

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