Magdeburg-Attentäter schreibt Briefe aus dem Knast: Was die Staatsanwaltschaft jetzt entscheidet

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A. (50), sendete zuletzt Briefe an seine Opfer. Sollte er das erneut tun, werden die Betroffenen künftig vorgewarnt.

Magdeburg-Attentäter Taleb A. (50) darf seinen Opfern auch künftig Briefe schreiben.  © Heiko Rebsch/dpa

Die Adressaten sollten vorher schriftlich kontaktiert werden und entscheiden, ob sie die Schreiben in Empfang nehmen möchten oder nicht, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

Bislang waren mehrere Briefe in einem separat verschlossenen Umschlag und mit einem Begleitschreiben weitergeleitet worden. Das hatte für Erschrecken bei den Betroffenen und Kritik gesorgt.

Der Mann war am 20. Dezember mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt.

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Er sitzt in Berlin in Untersuchungshaft und hat von dort aus nach bisherigen Erkenntnissen fünf Opfern Briefe geschrieben. Rein rechtlich darf die Justiz solche Schreiben nicht einfach zurückhalten.

Der neue Weg mit der Vorab-Information solle die Situation für die Betroffenen möglichst entschärfen, hieß es.

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Die "Volksstimme" hatte aus einem der Briefe zitiert. Er habe das Opfer darin unter anderem um Verzeihung gebeten, gleichzeitig aber auch Äußerungen und Anschuldigungen rund um saudische Asylbewerber gemacht, denen angeblich der Tod drohe.

Ähnlich hatte sich der Attentäter auch bereits vor seiner Tat in den sozialen Netzwerken geäußert.

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