Magdeburg - Vom 1. Mai bis zum 30. April 2027 wird es in der Landeshauptstadt Magdeburg eine Pilotphase für ein Sozialticket geben.
Dies hat der Stadtrat am 26. März beschlossen. Stadtpassinhabern soll damit die Nutzung des ÖPNV erleichtert werden.
Der vorhandene Stadtpass soll dabei den Status eines Monatstickets bekommen. Er gelte rund um die Uhr für eine Person im Stadtgebiet Magdeburg, teilte die Stadtverwaltung mit.
Der Ausgabepreis beträgt 19 Euro. Das Sozialticket ist ab dem 1. Mai unter Vorlage des Stadtpasses in den Verkaufsstellen der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) sowie im MVB-Kundenzentrum erhältlich. Für bestehende Abo-Fahrkartenverträge besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Anspruch auf den Stadtpass beziehungsweise die Otto-City-Card haben Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinderzuschlag (KiZ)
Wohngeld
Leistungen nach dem SGB VIII für Kinder in Heimen oder Pflegefamilien
"Anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können den Stadtpass beim Sozial- und Wohnungsamt sowie in den Bürgerbüros beantragen. Für den Erwerb des Sozialtickets ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich", erklärte Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit.