Corona-Regeln laufen aus! Doch Achtung: Einige Maskenpflichten bleiben noch

München - Einst hatte Bayern die bundesweit strengsten Coronavirus-Maßnahmen. Nun ist das Ende der letzten rein bayerischen Regelungen gekommen. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen bleibt allerdings weiterhin bestehen.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) hat die ersatzlose Aufhebung der Corona-Verordnung zum 1. März 2023 mitgeteilt.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) hat die ersatzlose Aufhebung der Corona-Verordnung zum 1. März 2023 mitgeteilt.  © Peter Kneffel/dpa

Rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie laufen die verbliebenen bayerischen Anti-Corona-Regeln aus. Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März dieses Jahres ersatzlos aufgehoben, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte.

Er sprach von einer "bedeutenden Zäsur", die dank einer stabilen Infektionslage und einer ebenfalls hohen Immunität in der Bevölkerung möglich sei.

Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen in Deutschland bleibt es aber bis 7. April noch bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.

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Schon die letzte Fassung der bayerischen Corona-Verordnung hatte nur noch wenige Regelungen enthalten, nämlich bayerische Ausnahmen von bundesrechtlichen Testnachweispflichten, die in Deutschland entsprechend gültig sind.

In Bayern sind noch immer 217 Intensivbetten in Kliniken mit Corona-Patienten belegt

Es werden noch viele Menschen mit einer Coronavirus-Erkrankung auf Intensivstationen in Bayern behandelt. (Symbolbild)
Es werden noch viele Menschen mit einer Coronavirus-Erkrankung auf Intensivstationen in Bayern behandelt. (Symbolbild)  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

"Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern. Das ist ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung", sagte Klaus Holetschek (58, CSU). "Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität", so der Gesundheitsminister.

Die erste Verordnung war laut Herrmann am 27. März des Jahres 2020 erlassen worden. Insgesamt habe es seither 17 Verordnungen gegeben, die 87 Mal geändert worden seien - macht also mehr als 100 verschiedene Fassungen der Verordnung.

"Unter dem Strich" sei die Staatsregierung mit ihrer Strategie erfolgreich gewesen, sagte Herrmann. Man habe damit Menschenleben gerettet. "Wir sind sehr gut durch diese Pandemie gekommen."

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Medizinisch vorbei ist das Thema Corona aber nach wie vor nicht, jedenfalls nicht ganz. Obwohl die Zahl weit von Rekorden entfernt ist: Aktuell sind laut Herrmann immer noch 217 Intensivbetten in bayerischen Kliniken mit Corona-Patienten belegt.

Obwohl die allermeisten Regeln gerichtlich bestätigt wurden, hatte die Staatsregierung einzelne herbe juristische Niederlagen einstecken müssen. Unter anderem hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkung der ersten Corona-Verordnung aus dem März 2020 im November 2022 im Nachhinein als unverhältnismäßig deklariert.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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