14-Jährige vergewaltigt? Selbsternannter Wunderheiler hat bizarre Erklärung

München - Im Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer damals 14 Jahre alten Patientin hat ein selbsternannter Wunderheiler und Schamane die Vorwürfe gegen sich abgestritten.

Der selbsternannte Wunderheiler und Schamane soll sich im Rahmen angeblicher Therapien an jugendlichen Mädchen vergangen haben.
Der selbsternannte Wunderheiler und Schamane soll sich im Rahmen angeblicher Therapien an jugendlichen Mädchen vergangen haben.  © Matthias Balk/dpa

"Zu jedem einzelnen Sachverhalt gibt es eine Vorgeschichte", teilte der Angeklagte am Dienstag zu Beginn seiner Aussage am Münchner Landgericht über eine Dolmetscherin mit.

Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wiedererlebt, die ihrerseits Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien. Dem Mädchen selbst seien diese Erfahrungen aber nur "in ihrem Verstand" widerfahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Chilenen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung und Vergewaltigung vor. Die 14-Jährige soll er im Rahmen seiner Behandlung dazu gebracht haben, nackt durch einen Wald zu laufen. Zudem habe er sie eine drei Meter hohe Klippe hinunter in einen Bach in der Nähe des Sylvensteinstausees geschubst.

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Danach soll er sie in seinen Wohnwagen gebracht, dort massiert und vergewaltigt haben. Auch bei einer weiteren Patientin soll er einen Missbrauch versucht haben.

"Wunderheiler" streitet Vergewaltigung der 14-jährigen Patientin ab

Auch die Eltern, die Großmutter und der Bruder des mutmaßlich vegewaltigten Mädchens waren bei dem Angeklagten in "Therapie".
Auch die Eltern, die Großmutter und der Bruder des mutmaßlich vegewaltigten Mädchens waren bei dem Angeklagten in "Therapie".  © Matthias Balk/dpa

Seine ungewöhnlichen Behandlungsmethoden, die er nach eigenen Angaben in Brasilien lernte, räumte der "Wunderheiler" vor Gericht zum Teil ein. Dazu gehören laut Staatsanwaltschaft auch Froschgift, Gesänge und Atemübungen.

Auch die Eltern, die Großmutter und der Bruder des Mädchens seien bei dem Mann in Therapie gewesen. Die Mutter habe sich auf Anregung des Angeklagten von ihrem Mann getrennt. Um die Trennung ihrer Eltern zu verarbeiten, sei schließlich auch die Tochter bei ihm in Behandlung gegangen.

Er habe dem Mädchen ihre Ängste aufzeigen wollen, sagte der Angeklagte, und sie dafür etwa mit verbundenen Augen zwischen Bäumen laufen oder alleine in einer Grotte sitzen lassen. Auch massiert habe er sie, etwa am "Herzchakra" oder an den Fußsohlen.

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Die Vergewaltigung der Minderjährigen, wie sie in der Anklage beschrieben wird, habe aber nicht stattgefunden. Das Mädchen sei bei von ihm angeleiteten Atemübungen in einem "Zustand des Unterbewusstseins" gewesen und habe die Traumata von Mutter und Großmutter wiedererlebt.

"Ich war nur Zuschauer", sagte der Mann.

Rechtsmedizinische Untersuchung deckt sich mit Aussagen des mutmaßlichen Opfers

Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab - die rechtsmedizinischen Untersuchungen sprechen aber eine andere Sprache.
Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab - die rechtsmedizinischen Untersuchungen sprechen aber eine andere Sprache.  © Matthias Balk/dpa

Der Vorsitzende Richter entgegnete, die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung am Körper des Mädchens stimmten mit den Aussagen der mittlerweile 15-Jährigen über den Missbrauch weitgehend überein. An ihrer Unterhose seien auch DNA-Spuren gefunden worden.

Die Video-Aussage des Mädchens war unter Ausschluss der Öffentlichkeit für den Nachmittag angesetzt.

Für seinen Platz auf der Anklagebank zeigte der "Wunderheiler" am Dienstag kein Verständnis. Er könne nicht verstehen, warum man "den Wunsch hat, mich zu zerstören", sagte er.

Im Laufe des Verfahrens soll die Familie des Mädchens, weitere Patienten des Angeklagten sowie mindestens eine Sachverständige angehört werde. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Das Urteil könnte am 27. April fallen.

Originalmeldung vom 4. April um 6 Uhr; aktualisiert um 15.41 Uhr (Aussagen des Angeklagten)

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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