Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: Durchsuchungen in Erzbistum kein politisches Signal

München - Nach einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft beim Erzbistum München und Freising hat Georg Eisenreich (52, CSU) ein weiterhin konsequentes Durchgreifen der Justiz bei jedem Anfangsverdacht angekündigt.

Georg Eisenreich (52, CSU) ist bayerischer Justizminister.
Georg Eisenreich (52, CSU) ist bayerischer Justizminister.  © Matthias Balk/dpa

Zum konkreten Fall äußerte sich der Justizminister des Freistaats explizit nicht. Er wies aber zurück, dass mit Durchsuchungen der Staatsanwaltschaften politische Signale gesetzt werden sollten.

"Die Menschen in Bayern können sich darauf verlassen: Die bayerischen Staatsanwaltschaften ermitteln konsequent, sobald sich Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht ergeben. Keiner steht in Bayern über dem Gesetz, kein Politiker, kein Wirtschaftsboss und auch kein Geistlicher", sagte der CSU-Politiker am Montag in München.

Im kirchlichen Bereich seien seit dem Jahr 2010 entsprechend mehrere Hundert Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren bereits geführt worden.

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"Die Staatsanwaltschaften wenden Recht und Gesetz an", betonte Eisenreich deutlich und führte im Anschluss aus: "Sie ermitteln - und durchsuchen, wenn erforderlich - immer dann, wenn ein entsprechender Anfangsverdacht vorliegt."

Wie er im Landtag bereits berichtet habe, habe es seit dem Jahr 2017 bei der Strafverfolgung von Missbrauchsfällen in der Kirche in Bayern in insgesamt 39 Fällen Durchsuchungen bei Geistlichen oder Kirchenangehörigen gegeben.

Missbrauchsfälle: Unterscheidung zwischen strafrechtlicher Verfolgung und historischer Aufarbeitung

CSU-Politiker Georg Eisenreich (52) sieht die Kirche bei der historischen Aufarbeitung entsprechender Fälle in der Pflicht. (Symbolbild)
CSU-Politiker Georg Eisenreich (52) sieht die Kirche bei der historischen Aufarbeitung entsprechender Fälle in der Pflicht. (Symbolbild)  © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Eisenreich betonte zusätzlich: "Durchsuchungen dienen nicht dazu, ein politisches Signal zu setzen, sondern Beweismittel zu finden." Wenn im Fall erforderlich, beantragten die Staatsanwaltschaften einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Ein solcher Beschluss könne grundsätzlich nur von einem unabhängigen Gericht erlassen werden.

Man müsse bei der Aufarbeitung zwischen der strafrechtlichen Verfolgung und der historischen Aufarbeitung unterscheiden, erklärte Eisenreich. Missbrauchsstudien und Gutachten seien für die historische Aufarbeitung notwendig und wertvoll.

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Für die Strafverfolgung in Bayern hätten sie sich allerdings in der Vergangenheit als wenig hilfreich erwiesen. Denn: "Mögliche Täter waren häufig bereits verstorben oder die Taten verjährt."

Die Ermittler seien deshalb vor allem auf Anzeigen von Geschädigten oder Dritten angewiesen, betonte der 52-Jährige weiter.

Gleichwohl sei die historische Aufarbeitung natürlich die entsprechende Aufgabe der Kirche. Die Kirche habe sich dabei auf den Weg gemacht, dieser sei allerdings noch nicht abgeschlossen. Eisenreich rief in diesem Zusammenhang alle Diözesen in Bayern dazu auf, eigene Gutachten in Auftrag zu geben, wie es München und andere getan haben.

Staatsanwaltschaft München I wurde bei Erzbistum München und Freising vorstellig

Die Staatsanwaltschaft München I wurde nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" Mitte Februar mit einem Durchsuchungsbeschluss beim Erzbistum vorstellig. Die Aktion soll im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal und Vertuschungsvorwürfen gegen Bistumsverantwortliche stehen. Das Erzbistum wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Gegen Kardinal Reinhard Marx (69) richten sich die Ermittlungen der Beamten dem Bericht zufolge nicht. Es soll um den Fall eines inzwischen verstorbenen Priesters gehen, dessen Taten in die 1960er Jahre zurückreichen sollen.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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