Ex-Frau wegen Streit um Kindererziehung getötet: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Nürnberg - Im Prozess um einen tödlichen Streit um unterschiedliche Auffassungen bei der Kindererziehung hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für einen 43 Jahre alten Mann aus Bad Windsheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim gefordert.
Der Mann hatte seine Ex-Ehefrau (†33) erstochen und muss sich deshalb seit 22. November vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Erziehung der gemeinsamen Kinder in die eigenen Hände nehmen wollte.
Der Angeklagte war der Anklage zufolge nach der Trennung von der Mutter seiner Kinder erneut bei der Familie eingezogen - nächtigte allerdings im Kinderzimmer.
Die dreifache Mutter habe er stundenlang mit der Aufnahmefunktion seines Mobiltelefons überwacht.
Er habe damit nachweisen wollen, dass seine Ex-Ehefrau wechselnde Sexualkontakte unterhielt und sich damit in ihrer Mutterfunktion aus seiner Sicht selbst disqualifiziere.
Die Staatsanwaltschaft fordert neben der lebenslangen Haft auch, die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen.
Verteidiger fordert Strafe von 8 Jahren und 3 Monaten
Dies würde im Falle einer Verurteilung bedeuten, dass nicht automatisch nach 15 Jahren die Prüfung einer möglichen Haftentlassung erfolgen würde.
Die Verteidigung forderte dagegen eine deutliche mildere Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Totschlags.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts will noch am Freitagnachmittag ein Urteil sprechen.
Titelfoto: NEWS5/Weddig