Seniorin in München vernachlässigt und eingesperrt: Pfleger festgenommen
München - Eine Seniorin soll im Stadtteil Maxvorstadt von ihrem Pfleger vernachlässigt worden sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, der Mann wurde festgenommen.
Alles in Kürze
- Seniorin in München von Pfleger vernachlässigt und eingesperrt
- Pfleger wurde festgenommen und wirkt betrunken
- Feuerwehr musste Tür aufbrechen, um Zutritt zu erhalten
- Seniorin wurde ins Krankenhaus gebracht
- Gegen Pfleger wird wegen Diebstahl und Körperverletzung ermittelt

Ein Bekannter der 80-Jährigen hatte sich am vergangenen Freitag bei der Polizei gemeldet, weil er die Frau telefonisch nicht erreichen konnte und an ihrer Wohnung keinen Zutritt erhielt, obwohl eine Pflegekraft anwesend sein sollte.
Polizisten stellten vor Ort fest, dass die Wohnungstür von innen so gesichert war, dass ein reguläres Öffnen der Tür von außen nicht möglich war.
Daher wurden Feuerwehrleute zum Einsatz hinzugezogen. Ein 21-jähriger Feuerwehrmann versuchte zunächst, über die Drehleiter ein gekipptes Fenster im zweiten Obergeschoss des Hauses zu entriegeln.
Ein Mann, der sich in der Wohnung aufhielt, versuchte, dies zu verhindern, indem er das gekippte Fenster zudrückte. Der Feuerwehrmann klemmte sich dabei die Finger ein.
Daraufhin brachen die Einsatzkräfte die Wohnungstür auf. Bei dem anwesenden Mann (53) rumänischer Staatsangehörigkeit handelte es sich den Angaben nach um den Pfleger der Frau. Er wurde vor Ort festgenommen.
Betrunkener Mann versperrt Wohnung: Einsatzkräfte brechen Tür auf

Im Laufe der Ermittlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass der 53-Jährige die 80-Jährige nicht ausreichend versorgt hat. Auf die Beamten wirkte der Mann außerdem deutlich betrunken.
Es besteht der Verdacht, dass der Mann die Hilflosigkeit der Seniorin ausnutzte, um ihr Bargeld zu stehlen, so die Polizei.
Um eine weitere Versorgung der Frau sicherzustellen, musste sie durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.
Gegen den 53-Jährigen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung (auch durch Unterlassen), unterlassener Hilfeleistung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa