Sohn ersticht Stiefmutter mit Küchenmesser: Das sind die Hintergründe der Tat

München - Am Pfingstsonntag hat ein 24-Jähriger im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg offenbar im Streit seine Stiefmutter erstochen. Jetzt gibt es erste Details zu den Hintergründen.

Im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg soll ein 24-Jähriger seine Stiefmutter mit einem Messer getötet haben.
Im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg soll ein 24-Jähriger seine Stiefmutter mit einem Messer getötet haben.  © vifogra / Friedrich

Der Angriff auf die 76-Jährige ereignete sich gegen 16.25 Uhr in einer Wohnung in der Romansstraße.

Die Frau starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen. Ihr Stiefsohn konnte noch vor Ort als Tatverdächtiger festgenommen werden.

Jetzt sind Hintergründe zu der Tat bekannt geworden. Und offenbar handelt es sich um ein erschreckend banales Motiv.

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Der junge Mann war wohl in der Küche seines Vaters und seiner Stiefmutter in Streit geraten. Es sei dabei nach bisherigen Erkenntnissen um Handwerksarbeiten gegangen, die der Tatverdächtige in diversen Immobilien seines Vaters vorgenommen habe.

Darüber soll es auch in der Vergangenheit schon mehrfach zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen sein. Doch dieses Mal ist die Auseinandersetzung völlig eskaliert.

Affekt-Handlung? Anklage wirft Täter keinen geplanten Mord vor

Neben zahlreichen Einsatzkräften war auch die Spurensicherung am Pfingstsonntag vor Ort.
Neben zahlreichen Einsatzkräften war auch die Spurensicherung am Pfingstsonntag vor Ort.  © vifogra / Friedrich

Der 24 Jahre alte Mann soll in dem Streit ein Küchenmesser gegriffen und damit "mit einer Vielzahl von Stichen" seine Stiefmutter verletzt haben. Der 78-jährige Vater des Mannes habe noch versucht, dazwischenzugehen.

Er war es auch, der die Einsatzkräfte alarmierte. Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, ging es in dem auslösenden Wortgefecht offenbar "um das Preis-Leistungs-Verhältnis". Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.

Er sitzt nun wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft. Die Anklage soll sich also nicht auf Mord beziehen.

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Damit steht – nach bisherigem Sachstand – eine mögliche Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren im Raum – statt lebenslänglich.

Polizeibekannt sei der junge Mann bislang nicht gewesen. Nach ersten Erkenntnissen war er bei der Tat weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss. Auch gebe es keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung.

Titelfoto: vifogra / Friedrich

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