Eilantrag abgelehnt! Weißenburger Straße bleibt Test-Fußgängerzone
München - Vier Anlieger sind mit ihrem Eilantrag gegen die testweise Fußgängerzone in einem Münchner Stadtteil vor Gericht gescheitert.

Das Verwaltungsgericht München habe den Antrag gegen die Umgestaltung der Weißenburger Straße am Montag abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Wie die Stadt mitteilte, bleibt die Fußgängerzone daher bestehen und die einjährige Testphase läuft weiter.
Voraussichtlich werde die Klage laut Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren erfolglos bleiben.
Die Kammer argumentierte, dass das öffentliche Wohl die Interessen der Antragsteller überwiege. Die Anlieger hätten vor allem künftige Lärmbelastung und infolge von fehlenden Parkplätzen die Existenzgefährdung von Geschäften und Praxen angeführt.
Insbesondere die zeitliche Befristung und der Versuchscharakter der Fußgängerzone spielten in der Argumentation des Gerichts eine wichtige Rolle.
Vor- und Nachteile "im Realversuch" ermitteln
Die Vor- und Nachteile seien laut Kammer "im Realversuch" und nicht alleine durch Gutachten zu ermitteln. Eine Terminierung dieses Hauptverfahrens sei noch nicht absehbar, teilte der Gerichtssprecher mit.
Die Antragsteller hätten zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.
Zuvor hatte die Stadt wegen des Eilantrags den ursprünglich vorgezogenen Start der temporären Fußgängerzone von Ende Juli auf den 12. August verschoben.
Titelfoto: Annkathrin Stich/dpa