Stichwahl in München: Infos zur Briefwahl und zu den Fristen
Von Angelika Resenhoeft
München - Nach der Wahl ist vor der Wahl - und diese ist in wenigen Tagen. Dutzende Stichwahlen stehen am 22. März in Bayern an. Auch der künftige Oberbürgermeister von München muss per Stichwahl entschieden werden. Das solltest Du darüber wissen:
Haben Bürgermeister- oder Landratskandidaten bei der Hauptwahl am 8. März nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, kommt es zur Stichwahl zwischen denjenigen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhielten.
Anders als am 8. März müssen laut Innenministerium bei einer Stichwahl stets zwei Personen zur Wahl stehen. Die einfache Mehrheit für die Wahl genügt. Gewählt werden kann sowohl per Brief als auch an der Urne.
Die Stichwahl findet am Sonntag, 22. März, von 8 bis 18 Uhr statt - in der Regel in denselben Wahlräumen wie am 8. März. Dafür sollten die Wähler laut Stadt München ihre weiterhin gültige Wahlbenachrichtigung der Kommunalwahlen und ein Ausweisdokument mitbringen.
Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, muss sich über seinen Wahlraum informieren und kann auch nur mit einem Ausweisdokument wählen.
Wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?
Anders als vor der Hauptwahl verschicken die Kommunen nun keine neue Wahlbenachrichtigung. "Wer am 22. März in einem Wahllokal abstimmen möchte, kann dies dennoch tun", teilte die Stadt Aschaffenburg ihren Bürgern mit. Einfach den Personalausweis mitbringen und wählen.
"Wer bei der Beantragung für die Briefwahl angekreuzt hatte, dass er oder sie auch im Fall einer Stichwahl per Brief wählen möchte, erhält seinen Wahlbrief automatisch per Post." Die Wahlämter verschicken in diesen Tagen bayernweit entsprechende Briefe.
Wer am 8. März im Wahllokal gewählt hat, nun aber per Brief abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlamt seiner Wohnsitzgemeinde beantragen oder persönlich abholen.
Nicht vergessen: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift eintragen. Der Antrag ist auch per Fax oder E-Mail möglich, nicht aber telefonisch. Viele Gemeinden bieten auch online entsprechende Antragsmöglichkeiten.
Welche Fristen muss ich bei der Briefwahl beachten?
Da nur wenige Tage bis zur Stichwahl sind, sollten sich Briefwähler sputen. Aschaffenburg rät: "Wer absolut sichergehen will, dass der Wahlbrief rechtzeitig sein Ziel erreicht, sollte diesen in den Briefkasten des Rathauses in Aschaffenburg einwerfen."
Ansonsten genügend Puffer einbauen, falls der Postversand infrage kommt - also spätestens am Mittwoch, 18. März, verschicken.
In Bayreuth gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus abzuholen und gleich vor Ort in Wahlkabinen zu wählen. So bleibt die Rücksendung erspart.
Stimmberechtigt zur Stichwahl ist nach Angaben des Innenministeriums, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zwei Tage vor der Stichwahl bei der Gemeinde beantragt werden - also bis Freitag, 20. März, 15 Uhr. Nur in bestimmten Ausnahmefällen wie bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung können die Anträge noch bis zum Stichwahltag um 15 Uhr gestellt werden.
Titelfoto: Michael Nagy/Presseamt München/dpa

