So viele Menschen werden in Bayern jährlich als vermisst gemeldet

München - Mehr als 9000 Menschen werden in Bayern pro Jahr als vermisst gemeldet. Das teilte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Tausende Menschen werden im Freistaat Bayern jedes Jahr als vermisst gemeldet. Oftmals gehen die Fälle gut aus. (Symbolbild)
Tausende Menschen werden im Freistaat Bayern jedes Jahr als vermisst gemeldet. Oftmals gehen die Fälle gut aus. (Symbolbild)  © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Im vergangenen Jahr wurden demzufolge 9369 Personen im Freistaat vermisst gemeldet, im Jahr 2020 waren es 9290 und im Jahr 2019 sogar mehr als 11.000 Personen. Aktuell gelten demnach rund 1500 Menschen bei der Polizei in Bayern als vermisst. Darunter mehr Männer als Frauen.

Etwa drei von vier Personen werden laut LKA nach weniger als drei Tagen wiedergefunden. Doch einige bleiben entsprechend länger vermisst. Nur wenige Menschen tauchen auch nach mehreren Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten nicht wieder auf.

Selten ist die Suche so spektakulär wie etwa bei Peggy aus Oberfranken, deren Leiche erst nach 15 Jahren zufällig von einem Pilzsammler gefunden wurde. Anfang April - und somit 21 Jahre nach dem Verschwinden Peggys - wurde sie beigesetzt.

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Wird ein Mensch länger als zehn Jahre vermisst, bei über 80-Jährigen beträgt die angesetzte Zeitspanne hingegen lediglich fünf Jahre, kann er auf Antrag von einem Gericht für tot erklärt werden. Allerdings gilt laut LKA-Sprecherin: "Die Anzahl der vermissten Personen, die von einem Gericht für tot erklärt werden, ist in Bayern sehr gering."

Wer gilt als "polizeilich vermisst"?

Nicht alle Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort gelten polizeilich als vermisst. Zusätzlich muss eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden, etwa ein Unfall, eine Straftat oder eine Suizidabsicht. Bei Minderjährigen ist das immer der Fall.

Jugendliche und Kinder machen den Großteil der vermissten Personen aus. Dabei handelt es sich laut Bundeskriminalamt (BKA) oft um unbegleitete Flüchtlinge, die nicht mehr in ihrer zugewiesenen Unterkunft sind.

Aber auch Kindesentziehung bei einem Streit unter Sorgeberechtigten kann Anlass für eine Vermisstenanzeige sein.

Um zu überprüfen, ob eine vermisste Person eventuell gestorben ist, gibt es seit 1992 auf Bundesebene eine Datei, in der neben Vermissten nicht identifizierte Leichen eingetragen sind. Landeskriminalämter haben auf diese Zugriff.

Titelfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

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