Arbeitskollegen auf brutalste Weise getötet: Urteil gefallen!

Augsburg - Wegen Mordes an einem Arbeitskollegen ist ein 34-Jähriger vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Elektriker hatte vor einem Jahr auf einem Betriebsgelände in Neusäß bei Augsburg einen 24 Jahre alten Kollegen mit einer Hantelscheibe niedergeschlagen, dem Opfer den Hals durchgeschnitten und mehrfach in den Oberkörper gestochen.

Der Angeklagte (r.) wurde des Mordes schuldig gesprochen.
Der Angeklagte (r.) wurde des Mordes schuldig gesprochen.  © Stefan Puchner/dpa

Die Strafkammer wertete das brutale Geschehen als heimtückischen Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Tat lediglich als Totschlag eingestuft und auf eine siebenjährige Gefängnisstrafe plädiert.

Die beiden Polen lebten damals gemeinsam auf dem Unternehmensgelände.

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Der Betrieb hatte für seine Mitarbeiter aus dem osteuropäischen Land dort Wohncontainer aufgestellt.

Die beiden Männer waren locker befreundet und gerieten an jenem Abend aus nicht genau geklärtem Grund in Streit, nachdem sie zusammen einiges an Alkohol getrunken hatten.

Die Eltern des Opfers hatten nur einen Wunsch - doch der Angeklagte verwehrte diesen

Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft.  © Stefan Puchner/dpa

Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser betonte, dass die Eltern des Opfers, die das Gerichtsverfahren selbst verfolgt haben, sich nichts mehr gewünscht hätten, als die Wahrheit über das Verbrechen an ihrem Sohn zu erfahren. Die Angehörigen hätten sich die Grausamkeiten des Mordes anhören müssen, doch das genaue Geschehen des Abends nicht erfahren.

Dafür sei der Angeklagte "zu feige" gewesen.

Der Elektriker hatte zwar grundsätzlich zugegeben, seinen Kollegen getötet zu haben, er machte aber Erinnerungslücken geltend.

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Außerdem behauptete er, dass das spätere Opfer zuerst mit einem großen Messer nach ihm gestochen habe. Das Gericht glaubte diese Darstellung nicht. Er habe versucht, die Rollen zu tauschen und sein Opfer als Angreifer darzustellen, kritisierte die Richterin.

Nach Ansicht der Kammer ist der 24-Jährige tatsächlich völlig unvorbereitet von der brutalen Attacke des älteren Mannes getroffen worden.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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