Siemon fordert eigene Aufsichtsräte, sonst droht er dem CFC mit dem Aus!

Chemnitz - Nächsten Montag hält der Chemnitzer FC die längst überfällige Mitgliederversammlung ab. Auf dieser wird unter anderem ein neuer Aufsichtsrat und Ehrenrat gewählt. Genau aus diesem Grund droht dem Verein erneutes Ungemach. CFC-Insolvenzverwalter Klaus Siemon droht mit der Liquidation des CFC e.V., sollte der Aufsichtsrat nicht so gewählt werden, wie er es will.

Wolfgang Meyer steht auf der Kandidatenliste für den Aufsichtsrat.
Wolfgang Meyer steht auf der Kandidatenliste für den Aufsichtsrat.  © Uwe Meinhold

In einem Schreiben, das TAG24 vorliegt, erklärt Siemon in fettgedruckter Schrift: "Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich mit den übermittelten Personen nicht einverstanden bin. Sollte diese Liste so gewählt werden, sehe ich den Bestand des Chemnitzer FC e.V. als akut gefährdet an."

Hintergrund ist ein Zoff über die bestehende Kandidatenliste für den Aufsichtsrat. Auf der befinden sich Katrin Johst (Geschäftsführerin Lausitzringcatering GmbH, einer Gesellschaft der Polster-Gruppe), Norman Löster und Wolfgang Meyer, die bereits früher zu unterschiedlichen Zeiten dem CFC-Aufsichtsrat angehörten sowie Knut Müller, Olaf Pönisch und Jürgen Thomas, die jeweils Gesellschafter der CFC GmbH sind.

Siemon bevorzugt dagegen eine eigene Liste, auf der sich nach TAG24-Informationen neben Johst, Müller, Pönisch und Thomas noch Doreen Pfeifer (Unternehmensgruppe Pfeifer) und Gunter Kermer (KPM Bau) befinden.

Siemon will auch über Ablauf der Mitgliederversammlung bestimmen

Insolvenzverwalter Klaus Siemon will über den Ablauf der Mitgliederversammlung bestimmen.
Insolvenzverwalter Klaus Siemon will über den Ablauf der Mitgliederversammlung bestimmen.  © Harry Härtel/Haertelpress

Weil diese keinen Zuspruch fand, kam postwendend die Antwort: "Gemäß § 97 II InsO hat die Insolvenzschuldnerin den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Dem ist der Chemnitzer FC e.V. bisher nicht ausreichend nachgekommen. Deshalb erteile ich die Anweisung, keine Personen in Aufsichtsrat oder Vorstand zu bestellen, die nicht meine Zustimmung haben. Zuwiderhandlungen werde ich zum Anlass nehmen, Rechtsmittel und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Außerdem können Zuwiderhandlungen zur Liquidation des CFC e.V. führen."

Damit setzt Siemon dem insolventen Verein erneut die Pistole auf die Brust. Doch es geht noch eine Spur schärfer! Der Insolvenzverwalter will gar bestimmen, wie die Mitgliederversammlung nach seinem Gusto abzulaufen hat: "Bitte übermitteln Sie mir nun die abschließende Liste und übermitteln eine entsprechende Bestätigung des Vorstands. Danach werde ich dem Chemnitzer FC e.V. eine Anweisung erteilen, wie in der Mitgliederversammlung zu verfahren ist."

Interessant: Laut Insolvenzordnung (§ 276a) steht dem Insolvenzverwalter nur im Fall der Eigenverwaltung ein Recht auf Zustimmung bei der Neubestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung zu. Beim CFC erfolgt das Insolvenzverfahren jedoch nicht in Eigenverwaltung, sodass ein Eingriff in die Vereinsgremien und deren Wahl nicht erfolgen darf.

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