Wegwerf-Gemüse aus Aldi-Mülltonne gefischt: Containerer als Räuber verurteilt

Dresden - Vorm Aldi fischte er Lebensmittel aus dem Müllcontainer: Wegen eines Bundes Möhren und ein paar Bio-Tomaten wurde Marcus R. (28) zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dass "Containern" eine Straftat ist, wusste er angeblich nicht.

Weil er Gemüse im Wert von 4,37 Euro "containerte", saß Marcus R. (28) Donnerstag auf der Anklagebank.
Weil er Gemüse im Wert von 4,37 Euro "containerte", saß Marcus R. (28) Donnerstag auf der Anklagebank.  © Marko Förster

"Die Lebensmittel hatten für den Supermarkt doch gar keinen Wert", argumentierte der Anwalt von Marcus R. "Deshalb landeten sie ja im Müll!"

Der arbeitslose Angeklagte ernährt sich ausschließlich von Rohkost. Mit seinem Fahrrad fuhr er im April letzten Jahres zum Aldi-Markt an der Uhlandstraße, suchte im Müll nach Essbarem. Zwei Ladendetektive bemerkten das, stellten ihn zur Rede. Zuvor fragten die beiden den Filialleiter, ob es überhaupt Diebstahl ist, wenn jemand Essen aus der Mülltonne nimmt.

Als der "Rohköstler" mit seiner vitalstoffreichen Beute davonradeln wollte, kam es zu einer Schubserei mit Detektiv Mario A. (31). Dessen Kollege eilte ihm zu Hilfe. Eine geschlagene Stunde "fixierten" sie den Dieb am Boden, bis die Polizei eintraf. Marcus R.: Das war die reinste Tortur!"

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Vor dem Dresdner Amtsgericht gab er an, nicht gewusst zu haben, dass es verboten ist zu "containern".

Weil er bei der Schubserei Mario A. einen Finger verbog, wertete das Gericht seine Tat als räuberischen Diebstahl.

An diesem Aldi-Markt an der Uhlandstraße ging der Angeklagte Müllfischen.
An diesem Aldi-Markt an der Uhlandstraße ging der Angeklagte Müllfischen.  © Marko Förster

"Containern" ist gut gemeint - aber strafbar

Containern ist strafbar!
Containern ist strafbar!  © 123RF

Jedes Jahr werden in Sachsen 914.000 Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Das geht aus einem Bericht der Umweltorganisation WWF hervor.

In den Augen vieler Menschen ist das die reinste Verschwendung. Deshalb essen sie bewusst das, was andere wegwerfen, plündern dazu Abfallcontainer von Supermärkten.

Nach dem Abfallrecht sind Essensabfälle aber bis zur Abholung Eigentum desjenigen, der sie weggeworfen hat. Wer weggeworfene Lebensmittel klaut, macht sich gemäß § 242 StGB wegen Diebstahls strafbar. Ist der Abfallcontainer gesichert und wird aufgebrochen, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls und außerdem um Sachbeschädigung. Wer auf dem Weg zum Müll auch noch über einen Zaun klettert, dem droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Der Fall zweier Studentinnen, die in Bayern wegen Müllfischens schuldig gesprochen wurden, sorgte zuletzt bundesweit für Schlagzeilen.

Sie wollten ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzen und wurden zu einer Geldstrafe von je 225 Euro auf Bewährung verurteilt.

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