Vorsicht, Kamera! In Sachsens Knastzellen wird jetzt gefilmt

Dresden - In Sachsens Gefängnissen dürfen Zellen künftig per Videokamera überwacht werden. Zudem kann die Knastleitung auch in anderen Fällen härter durchgreifen.

In Sachsen ist die Videoüberwachung in Gefängniszellen nun auch erlaubt. Sie soll aber eine Ausnahme bleiben.
In Sachsen ist die Videoüberwachung in Gefängniszellen nun auch erlaubt. Sie soll aber eine Ausnahme bleiben.  © dpa/Lukas Schulze

Das beschloss der Landtag. Damit reagiert der Freistaat auch auf den Fall al-Bakr. Das Personal könne nun auch in Problemfällen so reagieren, dass die Sicherheit bestmöglich gewährleistet sei, so Justizminister Sebastian Gemkow (40, CDU).

Mit der Videoüberwachung, die in den meisten Bundesländern bereits erlaubt ist, setzt Sachsen zugleich eine Empfehlung der Expertenkommission zum Fall des mutmaßlichen IS-Terroristen Dschaber al-Bakr (†22) um. Er hatte sich im Oktober 2016 in einer Zelle in Leipzig stranguliert.

Videoüberwachung war damals nicht erlaubt. Stattdessen gab's Sitzwachen. Der Fall war ein Desaster für Polizei und Justiz. Aufnahmen dürfen 72 Stunden lang gespeichert werden, damit z. B. Psychologen sie mit Blick auf Suizidgefahr auswerten können.

Auch bei Verfehlungen von Gefangenen können die JVA-Leitungen jetzt härter durchgreifen.
Auch bei Verfehlungen von Gefangenen können die JVA-Leitungen jetzt härter durchgreifen.  © dpa/Peter Endig

Pro Knast sollen drei bis fünf Zellen mit Kameras ausgestattet werden. Über den Einsatz entscheidet die Leitung der JVA. Zudem können Gefangene künftig bei schwerwiegenden Verfehlungen bis zu zwei Wochen von anderen getrennt werden.

Heißt: Einzelhaftraum, keine Gemeinschaftsveranstaltungen. Private Gegenstände können weggenommen werden. "Die Zahl der Übergriffe auf Justizbeamte ist in den vergangenen fünf Jahren von 22 auf 111 gestiegen", begründete Gemkow. Die Grünen sprachen von einem "Weg zurück in die Repression".

Wenn die Gefahr besteht, dass Gefangene radikal-extremistische Anschauungen verbreiten, können sie künftig ebenfalls von anderen getrennt werden.

Justizminister Sebastian Gemkow (40, CDU) spricht von einer notwendigen Reaktion. Den Grünen dagegen geht vieles zu weit.
Justizminister Sebastian Gemkow (40, CDU) spricht von einer notwendigen Reaktion. Den Grünen dagegen geht vieles zu weit.  © dpa/Arno Burgi

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