Freundin mit Dienstwaffe erschossen: Polizist als Mittäter verurteilt

Mühlhausen - Eine falsch aufbewahrte Dienstpistole, mit der ihr Freund leichtsinnig herumspielte und reichlich Alkohol: Eine verhängnisvolle Kombination hat eine 34 Jahre alte Frau aus Bad Langensalza das Leben gekostet.

Die Polizei sichert noch Spuren am Tatort.
Die Polizei sichert noch Spuren am Tatort.  © Marcus Scheidel

Sie starb durch einen aufgesetzten Schuss aus der Waffe, die ihr Freund in betrunkenem Zustand in seiner Wohnung auf sie richtete. Knapp ein Jahr nach der Tat hat das Amtsgericht Mühlhausen den 23-jährigen Schützen am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Mitschuldig ist aber auch ein gleichaltriger Freund - dem damaligen Bundespolizisten gehörte die Waffe.

Der Mitangeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er muss zudem 3000 Euro an den Verein "Frauen für Frauen" in Bad Langensalza zahlen. Der Bundespolizist war auf Heimatbesuch, als sich das Drama abspielte. Er hat laut Urteil mit der Weitergabe der Waffe an den Freund gegen das Waffengesetz verstoßen. Eigentlich hätte er sie in der Polizeiinspektion wegschließen müssen. Die Bundespolizei hatte ihn deswegen vom Dienst suspendiert und wollte ihn entlassen, dem kam er mit einer Kündigung zuvor.

Mit 2,3 Promille Alkohol im Blut spielte sein Freund nachts mit der Dienstwaffe. "Für eine Tötungsabsicht fehlt das Motiv", sagte Richter Rüdiger Richel in der Urteilsverkündung. Der Hauptangeklagte habe nicht gemerkt, dass die Waffe geladen war. Der Richter sprach von einer "Riesendummheit", die allerdings nicht vor Strafe schütze.

Angeklagter sagte unter Tränen aus

In Bad Langensalza wurde die tote Frau gefunden.
In Bad Langensalza wurde die tote Frau gefunden.  © Marcus Scheidel

Im bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal hatte der Hauptangeklagte zuvor unter Tränen ausgesagt, dass er sich nicht erklären könne, warum er die Waffe aus dem Versteck holte und damit herumgealbert habe. Seine Freundin habe auf dem Bett in seinem Schlafzimmer gesessen und ihn gebeten, damit aufzuhören und die Waffe wegzustecken. Sekunden später schrie die Frau, sie war getroffen.

Der Bundespolizist hatte sich bereits schlafen gelegt und war durch den Hilferuf geweckt worden. Beide versuchten noch, die Blutungen aus dem Schusskanal zu stoppen. Doch der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.

Die beiden Deutschen hatten die Frau am Tattag aus einer Bar in Bad Langensalza abgeholt, wo sie arbeitete. Als Achtjährige sei sie während des Balkankrieges nach Deutschland geflüchtet, erzählte ihre Schwester. Sie war im Prozess als Nebenklägerin dabei.

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Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und blieben geringfügig über denen der Verteidigung. Der Prozess war unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen geführt worden. Laut Gericht gab es Bedenken wegen eventueller Rachegedanken aus dem Familienkreis des Opfers.

Titelfoto: Marcus Scheidel

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