Das traurige Schicksal dieser Hunde: Warum stehen sie auf einer Liste?

München - Fast überall in Deutschland kann man alle Hunderassen ohne Probleme halten, doch in manchen Bundesländern gibt es eine Liste mit Rassen, die als besonders gefährlich gelten und deshalb nicht gehalten werden dürfen. Ist das berechtigt? Und was geschieht mit solchen "Listenhunden"?

Hunde der "Kategorie 2" dürfen in Bayern nur gehalten werden, wenn ein Gutachten beweist, dass sie nicht aggressiv sind.
Hunde der "Kategorie 2" dürfen in Bayern nur gehalten werden, wenn ein Gutachten beweist, dass sie nicht aggressiv sind.  © Tierheim München

Je nach Bundesland muss man bestimmte Auflagen erfüllen, wenn man sich eine spezielle Hunderasse anschaffen möchte.

Teilweise müssen Halter einen Wesenstest vorlegen (Baden-Württemberg), teilweise werden auch andere Hunde nach Attacken als gefährlich eingestuft (Brandenburg, Bremen).

In den letzten Jahren haben die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wieder Abstand von der Rassenliste genommen. Hier gilt kein Hund mehr pauschal als gefährlich.

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>>Beißstatistiken zeigen, dass häufig nicht Listenhunde, sondern andere Rassen Menschen verletzten.

In Bayern gelten seit 1992 besonders strikte Regeln. Seit der "Kampfhundeverordnung" wird eine Rassenliste mit zwei Kategorien geführt. Hunden der Kategorie 2 wird Aggressivität unterstellt. Bei Rassen wie American Bulldog, Cane Corso oder Mastiff kann der Halter den Vorwurf mit einem Gutachten widerlegen.

Hunde der Kategorie 1 dürfen in Bayern gar nicht gehalten werden. Darunter fallen die Rassen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bandog sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen.

Werden solche Hunde trotz des Verbots entdeckt, werden sie von den Behörden sichergestellt und landen im Tierheim. In der Folge platzen die Heime aus allen Nähten mit Hunden, die nicht weiter vermittelt werden dürfen.

Die Tiere bleiben ihr Leben lang eingesperrt und müssen am Ende oft eingeschläfert werden.

Beschlagnahmte Listenhunde werden ihr Leben lang eingesperrt und sterben im Tierheim

American Pitbull Terrier gehören in Bayern der "Kategorie 1" an und dürfen nicht gehalten werden.
American Pitbull Terrier gehören in Bayern der "Kategorie 1" an und dürfen nicht gehalten werden.  © Tierheim München

Deutschlands zweitgrößtes Tierheim in München-Riem stößt an seine Grenzen. Immer mehr "Listenhunde" stranden dort und können nicht vermittelt werden.

Früher konnte man die Tiere noch an andere Bundesländer oder das Ausland abgeben. Doch auch hier sind die Kapazitäten erreicht oder neue Gesetze lassen eine Vermittlung nicht mehr zu.

Der >>illegale Welpenhandel und die Zucht von Moderassen verschlimmern die Situation zusätzlich.

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Nun spitzt sich die Lage so dramatisch zu, dass der Tierschutzverein aktiv wird und das bayerische Innenministerium auffordert, die Verordnung zu überarbeiten.

Die Bissigkeit von Hunden ist nicht zwangsläufig angeboren. Eine genetische Veranlagung spielt zwar eine Rolle, doch vor allem Erziehung und Haltung beeinflussen das Verhalten eines Hundes maßgeblich.

Am Sonntag findet beim Tierschutzverein München von 10 bis 17 Uhr eine große Veranstaltung für die Listenhunde in Bayern statt. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr auf der >>Homepage des Tierschutzvereins oder >>hier im Facebook-Event.

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