Cannabis, Elterngeld, Energie: Das ändert sich im April!

Berlin - Kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt zum Monatswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz und Kiffen wird mit zahlreichen Vorgaben für Erwachsene legal. Was sich sonst noch im April ändert.

Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld

Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld.

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch.

Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro. Ein Jahr später soll sie dann bei 175.000 Euro liegen. (Symbolbild)
Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro. Ein Jahr später soll sie dann bei 175.000 Euro liegen. (Symbolbild)  © Christin Klose/dpa

Voller Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig.

Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent. (Archivbild)
Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent. (Archivbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert.

Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Ab Ostermontag dürfen Erwachsene 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Ab Ostermontag dürfen Erwachsene 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.  © Robert Michael/dpa

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen.

Die Regel greift ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen.

Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Ab April können auch Studis bundesweit Bus und Bahn fahren. (Symbolbild)
Ab April können auch Studis bundesweit Bus und Bahn fahren. (Symbolbild)  © Fabian Strauch/dpa

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage.

Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Eintrittspreise für Venedig

Venedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse.

Auftakt ist am 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

Wer diesen grandiosen Anblick auch in Zukunft genießen will, muss als Tourist bald Eintritt zahlen.
Wer diesen grandiosen Anblick auch in Zukunft genießen will, muss als Tourist bald Eintritt zahlen.  © 123RF/arturnyk

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Keine Sicherheitskameras in Airbnb-Unterkünften

Die Unterkünfte-Plattform Airbnb verbietet Gastgebern komplett, Sicherheitskameras in Innenräumen aufzustellen.

Vom 30. April an sind nur noch Außenkameras zugelassen, etwa in Türklingeln. Aber auch hier werden die Regeln verschärft: So müssen die Vermieter genau offenlegen, wo solche Außenkameras angebracht sind.

Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

Bisher waren Sicherheitskameras in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt. (Symbolbild)
Bisher waren Sicherheitskameras in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt. (Symbolbild)  © 123RF/sinenkiy

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

Titelfoto: Montage: Robert Michael/dpa, Christin Klose/dpa, Hauke-Christian Dittrich/dpa

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