Berlin - Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Reform des Bürgergelds beschlossen.
Das bisherige Bürgergeld wird durch die Grundsicherung ersetzt. Arbeitsministerin Bärbel Bas (57, SPD) unterzeichnete den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am Dienstag.
Mit dieser Entscheidung treten einige Änderungen in Kraft, die vor allem die Sanktionen für Empfänger betreffen.
Die Umbenennung ist nicht die einzige Neuerung. Wer seine Pflichten vernachlässigt, etwa keine Bewerbungen schreibt oder Fortbildungen abbricht, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
Die monatlichen Zahlungen, die für einen Single bei 563 Euro liegen, können nun um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden, statt wie bisher um zehn Prozent.
Besonders umstritten war die neue Strenge gegenüber jenen, die Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Wer dreimal unentschuldigt fehlt, dem droht die komplette Streichung der Unterstützung und der Mietzahlungen.
Allerdings muss der Jobcenter-Mitarbeiter vor solch drastischen Maßnahmen einen letzten Kontaktversuch unternehmen. Auch bei Arbeitsverweigerung gibt es Verschärfungen.
Bürgergeld-Reform: Werden künftig mehr Menschen sanktioniert?
Eine Totalkürzung der Monatszahlung erfolgt nicht nur bei Jobablehnung, sondern auch bei unkooperativem Verhalten während Bewerbungsgesprächen.
Trotz dieser strengen Maßnahmen werden laut Regierungskreisen nur wenige Empfänger betroffen sein.
Von den knapp vier Millionen arbeitsfähigen Empfängern wurden in diesem Jahr lediglich 30.000 sanktioniert.
Experten erwarten, dass sich diese Zahl mit den neuen Regeln nicht wesentlich erhöhen wird.