Kampf gegen Gas-Notlage: Sollen wir nur noch bis zu 12 Grad in Arbeitsräumen heizen?

Berlin - Wie kann möglichst viel Energie gespart werden? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Menschen, denn seit des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind Gasknappheit und Energie-Engpässe nicht mehr auszuschließen.

Seit dem 1. September gilt eine Verordnung des Bundes, die zum Beispiel das Heizen von öffentlichen Gebäuden regelt.
Seit dem 1. September gilt eine Verordnung des Bundes, die zum Beispiel das Heizen von öffentlichen Gebäuden regelt.  © alexraths/123RF

Angeblich soll die Bundesregierung nun beschlossen haben, in Arbeitsräumen und öffentlichen Einrichtungen nur noch eine Temperatur von 12 Grad zuzulassen. Gilt die Regel aber wirklich für jeden Raum?

Seit dem 1. September 2022 gelten neue Energiesparverordnungen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorangetrieben hat. Hintergrund für die Regelung ist die angespannte Versorgungslage wegen des Kriegs in der Ukraine.

In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von Russland nach Deutschland.

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"Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren. Die Verordnungen zum Energiesparen sind dabei ein wichtiges Handlungsfeld", heißt es vonseiten der Politik.

Konkret bedeutet das unter anderem: Arbeitsräume werden zunächst nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lagen die dafür empfohlenen Mindestwerte der Lufttemperatur bei 20 Grad. Das umfasst den klassischen Bürojob – die genaue Definition im Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung lautet: das Handhaben leichter Handwerkszeuge, das Tragen von weniger als 10 kg oder das Bedienen leicht gehender Steuerhebel.

Unterschiedliche Schweregrade, unterschiedliche Temperatur

Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder anderen soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder anderen soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.  © beerkoff/123rf

Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad.

Als mittelschwer gelten beispielsweise das unbelastete Begehen von Treppen und Leitern oder Arbeiten mit Handbohrmaschinen.

Für mittelschwere Tätigkeiten im Stehen oder Gehen gelten 16 Grad und nur für Räume, in denen körperlich schwere Arbeiten durchgeführt werden, sind es 12 Grad.

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Das Glossar definiert schwere Arbeit beispielsweise mit dem Tragen von bis zu 40 kg schweren Lasten sowie das Handhaben von Kraftwerkzeugen mit starker Rückstoßwirkung oder Schaufeln, Graben und Hacken.

Dabei ist wichtig zu wissen: Die diskutierten 12 Grad sind keine Neuheit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin legte schon im Jahr 2010 fest, dass Räume, in denen entsprechend schwer gearbeitet wird, deutlich kühler sein dürfen. Die 12-Grad-Regel galt auch schon im vergangenen Winter.

Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder anderen soziale Einrichtungen sowie Schulen und Kindertagesstätten gilt die neue Regelung nicht.

Titelfoto: alexraths/123RF

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