Kläger fordert 464 Millionen: Kosten Masken von Jens Spahn Deutschland jetzt richtig Geld?

Von Wolf-Dietrich von Dewitz

Bonn - In einem fast 500 Millionen Euro schweren Streit um ein Geschäft mit Corona-Masken bleibt der Bund hart. "Die Sache ist klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen", sagte der Anwalt des Bundes, Martin Wittmann, bei der Verhandlung am Landgericht Bonn. 

Schloss der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (46, CDU) einen Kaufvertrag mit dem Unternehmer oder nicht? (Archivbild)  © Michael Kappeler/dpa

Der Kläger ist der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency, dessen Chef Matthias Timm im März 2020 einen überraschenden Telefonanruf vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (46, CDU) bekam. Danach tauschte Timm diverse Mails mit Spahn und zuständigen Beamten aus. Nach Lesart von Timm kam damals ein Kaufvertrag zustande. Der Vorsitzende Richter ließ in der Verhandlung keine Tendenz erkennen, ob er das auch so sieht oder nicht. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Juli geplant. 

Der Kläger Timm sagte nach der Verhandlung zur dpa: "Nach dem persönlichen Gespräch mit Herrn Spahn war mir klar, das ist ein Vertrag - ganz klar." Die Firma fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert.

Timms Anwalt Dennis Geissler sagte vor Gericht, man sei weiterhin bereit zu einem Vergleich. 

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Bund muss mit hoher Summe rechnen

Ein Anblick, der bei vielen bestimmt keine guten Erinnerungen weckt. Doch um sich selbst und andere in Zeiten der Corona-Pandemie zu schützen, waren die Masken im Alltag essenziell. (Archivbild)  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Man kaufte zu teuer ein, wenig später fielen die Preise.

Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Masken-Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund aber nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen, was die Lieferanten als Rechtsbruch werteten. In den meisten Fällen, die vor Gericht landeten, setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen. Das Verfahren vor dem Bonner Landgericht ist anders gelagert.

Hier geht es um die Frage, Kaufvertrag ja oder nein.

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