Entwürdigende Aufnahmerituale und Drogenhandel: Durchsuchung an Bundeswehr-Uni
Hamburg - Bundeswehrinterne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Universität der Bundeswehr in Hamburg geführt. Es wird von mehreren Beschuldigten ausgegangen.
Wie die Bundeswehr am Dienstag mitteilte, sei der Grund für die Durchsuchung an der Helmut-Schmidt-Universität der "Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz".
Dabei könnte es nicht nur sein, dass Drogen konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben wurden.
Der Sachverhalt werde aktuell durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin auch bundeswehrintern ermittelt.
Ob und in welchem Umfang bei der Durchsuchung Drogen gefunden wurden, gab die Bundeswehr in der Mitteilung nicht preis.
Inzwischen seien aber weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Es werde daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen.
Auf Grundlage der ersten Ermittlungserkenntnisse habe die Bundeswehr "erste disziplinare Sofortmaßnahmen verfügt", heißt es.
Rituale sind erlaubt, aber nur in gewissen Grenzen
Jeglicher Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln stehe in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten.
"Die Bundeswehr verfolgt hier ohne Wenn und Aber eine 'Null-Toleranz-Linie' – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich. Jedem Verdachtsfall wird entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln nachgegangen. Der Fokus der laufenden Ermittlungen ist darauf gerichtet, die Verdachtsmomente schnellstmöglich und umfassend aufzuklären und mögliches Fehlverhalten konsequent zu ahnden", heißt es in der Mitteilung.
Außerdem würden auch Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale geprüft.
Rituale seien vielfältig und könnten zur Integration beitragen, seien aber nur zulässig, solange sie "die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden".
Demnach dürfen sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

