AfD-Mann zündet eigenes Auto an und macht Linke verantwortlich

Von Michael Donhauser

Uffenheim - Die AfD hat gegen ein Parteimitglied, das im fränkischen Uffenheim sein eigenes Auto angezündet hatte und für die Brandstiftung linksgerichtete Gruppen verantwortlich machen wollte, ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet.

Ein Mitglied der AfD hat sein Auto angezündet, um es als Anschlag der Antifa auszugeben. (Symbolbild)
Ein Mitglied der AfD hat sein Auto angezündet, um es als Anschlag der Antifa auszugeben. (Symbolbild)  © Daniel Karmann/dpa

Der Bezirksvorstand Mittelfranken habe den Parteiausschluss des Mitglieds beschlossen, teilte der Bezirksverbands-Vorsitzende Andreas Haas mit. Ein entsprechender Antrag werde an das Landesschiedsgericht der Partei gerichtet, das die Entscheidung endgültig treffen müsse.

Ein AfD-Mitglied (44) in Uffenheim hat einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken zufolge sein eigenes Auto angezündet und versucht, die Schuld dafür politisch linksgerichteten Gruppierungen in die Schuhe zu schieben.

Der Mann habe gestanden, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben, teilte die Polizei in Nürnberg mit.

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Auch eine angeblich gegen ihn gerichtete Graffiti-Schmiererei hatte er demnach selbst angefertigt. 

AfD sprach zunächst von "feigem Anschlag"

Zuerst sprach die AfD von einem Anschlag, jetzt läuft ein Parteiausschlussverfahren. (Symbolbild)
Zuerst sprach die AfD von einem Anschlag, jetzt läuft ein Parteiausschlussverfahren. (Symbolbild)  © Carsten Koall/dpa

Nach dem Brand an dem Fahrzeug und den Ausführungen des Besitzers hatte zunächst der Staatsschutz ermittelt, weil eine politisch motivierte Straftat im Raum gestanden hatte.

Nachdem die Ermittlungen in diese Richtung ins Leere gelaufen seien, sei zunehmend der Eigentümer ins Visier der Polizei geraten.

Schließlich seien bei der Analyse des angeblichen Drohbriefes auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift des Mannes festgestellt worden. 

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Die AfD selbst hatte in einer Pressemitteilung vom 8. Februar noch von einem "feigen Anschlag" gegen ein Parteimitglied geschrieben.

Nun hieß es: Das Mitglied habe Parteimitglieder getäuscht sowie einen Ansehensverlust und Schaden für die Partei verursacht.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa

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