Angebliche Sex-Orgien der AfD im Landtag: Vorwürfe dürfen nicht mehr verbreitet werden

Schwerin - Vorwürfe angeblicher Sex-Partys im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, zu denen Mitarbeiter der Haussicherheit Frauen eingelassen haben sollen, dürfen vom Urheber der Vorwürfe nicht mehr wiederholt werden.

Im Schweriner Schloss soll es zur Sache gegangen sein.
Im Schweriner Schloss soll es zur Sache gegangen sein.  © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die Landtagsverwaltung lasse ihm eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung zukommen, teilte ein Sprecher des Landtags am Freitag mit. "Er wird darin aufgefordert, die genannten Vorwürfe zu unterlassen und die von ihm verantworteten Veröffentlichungen im Internet zu löschen."

Die Landtagsverwaltung behalte sich vor, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Verleumdung beziehungsweise übler Nachrede zu stellen.

Am Freitagnachmittag waren die Vorwürfe des Greifswalder AfD-Mannes Thomas Kerl bei Facebook noch nicht gelöscht. Kerl ist ein erklärter Gegner des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Nikolaus Kramer, und des AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm.

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Inzwischen seien ihm die Mitgliedsrechte aberkannt worden, schrieb Kerl bei Facebook.

Kerl hatte dort ein Video veröffentlicht, in dem er behauptet, es gebe Gerüchte über "wildeste Partys" in Räumen des Schlosses und im Plenarsaal mit Genehmigung eines Wachmannes.

AfD-Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer wies die Videos als Schmutzkampagne zurück

Später wiederholte er die Vorwürfe in einem zweiten Video. Kramer hatte den Vorwurf freizügiger Partys im Landtag als Lüge und Teil einer Schmutzkampagne zurückgewiesen.

Die Landtagsverwaltung habe die Vorwürfe umfassend und gründlich geprüft, erklärte der Landtagssprecher. Konkret gehe es darum, dass sich Personen unter Mithilfe von Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unrechtmäßig im Haus aufgehalten haben sollen. Auch der Plenarsaal soll demnach unrechtmäßig betreten worden sein.

"Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behauptungen zutreffen. Im Zuge der Prüfung wurde der Urheber der Vorwürfe aufgefordert, seine Behauptungen zu belegen. Dies hat er bis heute nicht getan."

Titelfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

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