Bayern-AfD klagt mal wieder gegen Aigner! LT-Präsidentin kontert

Von Marco Hadem

München - Eine verweigerte Einladung für den Sommerempfang des bayerischen Landtags könnte bald ein Fall für die Justiz werden.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (60) hat einen Gästevorschlag eines AfD-Abgeordneten nicht angenommen. Jetzt klagt die Partei – mal wieder.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (60) hat einen Gästevorschlag eines AfD-Abgeordneten nicht angenommen. Jetzt klagt die Partei – mal wieder.  © Sven Hoppe/dpa

Nach eigenen Angaben will die AfD-Fraktion gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (60) klagen, weil diese für die große Feier auf Schloss Schleißheim am 22. Juli einen Gästevorschlag des AfD-Abgeordneten Benjamin Nolte (43) zurückgewiesen hat.

Die AfD, die schon mehrfach erfolglos gegen Aigner beziehungsweise den Landtag vor Gericht gezogen ist, argumentiert, die Landtagspräsidentin habe ihre Neutralitätspflicht verletzt.

"Die Landtagspräsidentin sollte politisch neutral auftreten. Leider instrumentalisiert sie ihr Amt jedoch, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Christoph Maier (40).

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Der Landtag wies die Vorwürfe und Kritik der AfD umgehend zurück: "Die Unterstellung, die Landtagspräsidentin würde einen 'Meinungskampf' im Zusammenhang mit Einladungen zum Sommerempfang auf Schloss Schleißheim führen, ist Unfug", teilte die Pressestelle mit.

Es sei zutreffend, dass Aigner dem Einladungswunsch nicht gefolgt sei, jedoch nur, weil die vorgeschlagene Begleitperson sich zuvor "auf X (Twitter) rechtsextremistisch geäußert" habe.

"Rechtsextreme Agitation" widerspricht Motto der Feier

Der feierliche Sommerempfang des Bayerischen Landtags im Schloss Schleißheim zählt zu den politischen Highlights in Bayern.
Der feierliche Sommerempfang des Bayerischen Landtags im Schloss Schleißheim zählt zu den politischen Highlights in Bayern.  © Peter Kneffel/dpa

Der Landtag widersprach aber der AfD-Darstellung, wonach die Entscheidung gegen die Einladung auf Verlautbarungen des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD basiere.

Zwar seien im Gutachten des Verfassungsschutzes Tatsachen zur betreffenden Person erwähnt, "die berücksichtigt wurden", dies bedeute aber keine Bewertung des Gutachtens.

"Grundlage der Entscheidung ist das individuelle Verhalten der betroffenen Person", hieß es weiter.

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Ferner stünden rechtsextreme Agitation und Theorien, die etwa den humanitären Einsatz für Asylbewerber als "Bevölkerungsaustausch" oder "Ersetzungsmigration" diskreditieren, im Widerspruch zum Motto des Festes "Ehrenamt in der Kommunalpolitik".

Einzelfallbezogen sei daher davon abgesehen worden, "externe Personen, die erkennbar eine Nähe zu solchen Theorien haben, zu dem Sommerempfang einzuladen".

Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/dpa + Sven Hoppe/dpa

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