Beleidigt und bedroht: Berliner Unternehmer zieht Klage gegen AfD Thüringen zurück

Erfurt/Berlin - Die Klage eines Berliner Unternehmers gegen die AfD Thüringen auf Rückzahlung seiner Parteispende in Höhe von 100.000 Euro kommt nicht zur Verhandlung.

Björn Höcke (50, Bildmitte) und seine AfD-Fraktionskollegen erhielten von einem Großspender 100.000 Euro. Weil sich die Abgeordneten in der Folge mehrfach demokratiefeindlich äußerten, wollte er sein Geld zurück.
Björn Höcke (50, Bildmitte) und seine AfD-Fraktionskollegen erhielten von einem Großspender 100.000 Euro. Weil sich die Abgeordneten in der Folge mehrfach demokratiefeindlich äußerten, wollte er sein Geld zurück.  © Bodo Schackow/dpa

Die Klage sei mit anwaltlichem Schriftsatz am Montag zurückgezogen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Erfurt am Mittwoch auf Anfrage mit.

Der Schritt sei damit begründet worden, dass der Kläger "aufgrund der Klageerhebung und der damit einhergehenden öffentlichen Berichterstattung einer unüberschaubaren Anzahl von Bedrohungen und Beleidigungen, insbesondere in den digitalen und sozialen Medien" ausgesetzt sei.

Den für November geplanten Verhandlungstermin hat das Landgericht aufgehoben.

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Die hohe Summe hatte der Unternehmer der AfD Thüringen im Februar 2020 gespendet. Im vergangenen April verklagte er sie auf Rückzahlung.

In der Begründung für den jetzigen Rückzieher heißt es laut Gericht zudem:

"Ferner zeigt die öffentliche Reaktion und auch diejenige der Beklagtenseite, dass keine Bereitschaft zur Anerkennung seines eigentlichen Spendenziels, nämlich der Förderung der Demokratie, besteht. Der Kläger sieht sich vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, diese Situation länger aufrechtzuerhalten und nimmt daher zum Schutz seiner Familie und seiner eigenen Person Abstand von der Klage."

Zuvor hatte der Sender ntv über den Rückzieher berichtet. Die AfD wird in Thüringen wegen rechtsextremistischer Tendenzen vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa

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