Von Frederick Mersi
Augsburg - Thüringens AfD-Parteichef Björn Höcke (53) darf am Wochenende bei einer Veranstaltung im Allgäu nach einer Gerichtsentscheidung vorerst wie geplant als Gastredner auftreten.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg im Landkreis Lindau für Höcke bei einer AfD-Parteiveranstaltung am Sonntag nicht ausreichend begründet war.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Es ist die zweite juristische Niederlage für die Stadt im Streit um einen Auftritt Höckes in der Stadthalle.
Eigentlich hatte Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung komplett verbieten wollen. Das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber für unzulässig erklärt.
Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als "milderes" Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkte die Kommune um. Doch auch die Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen das Redeverbot war jetzt vor demselben Gericht erfolgreich.
Die Stadt habe nicht ausreichend belegen können, dass eine "hohe Wahrscheinlichkeit" dafür bestehe, dass Höcke "strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen" tätigen könnte.