Gerichtsentscheid: Hessen-AfD darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Von Jan Brinkhus

Kassel - Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD weiter beobachten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden und nennt konkrete Gründe.

Der hessische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als Verdachtsfall bestätigt, weshalb die Partei nun weiter beobachtet werden darf.
Der hessische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als Verdachtsfall bestätigt, weshalb die Partei nun weiter beobachtet werden darf.  © Lando Hass/dpa

Der AfD-Landesverband wird vorerst als Verdachtsfall eingestuft. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.

Bestätigt wurde damit unter anderem eine vorhergehende Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist.

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Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf.

Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.

Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der AfD-Landesverband steht im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen.
Der AfD-Landesverband steht im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen.  © Carsten Koall/dpa

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung.

Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.

Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete.

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Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch 'Fremde' richteten".

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist aber etwa eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische Innenminister Roman Poseck (55, CDU) hatte vor rund drei Wochen das lange Verfahren um die AfD-Einstufung kritisiert.

Titelfoto: Montage: Carsten Koall/dpa, Lando Hass/dpa

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