Journalistin als "Oberfaschistin" bezeichnet: AfD-Politiker mit Widerspruch gegen Strafbefehl

Von Stefan Hantzschmann

Gera - Der juristische Streit zwischen dem AfD-Politiker Stephan Brandner (59) und einer Journalistin geht in die nächste Runde.

Stephan Brandner (59, AfD) wird Beleidigung vorgeworfen.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Brandner habe gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt, teilte das Amtsgericht Gera mit. Daher werde eine Hauptverhandlung anzuberaumen sein.

Brandner, der auch Vize im Bundesvorstand der AfD ist, wird nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen sowie eine Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Er soll eine Journalistin bei Twitter/X mehrfach unter anderem als "Faschistin" und "Oberfaschistin" bezeichnet haben.

Brandner sagte, aus seiner Sicht gehe es im Kern um die Frage, ob die Bezeichnung von jemandem als Faschisten eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung ist. "Meine Meinung ist ganz klar, dass es eine Meinungsäußerung ist", erklärte der 59-Jährige der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

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Der Begriff werde inflationär verwendet. "Es ist ein Alltagsbegriff, der durchaus überspitzt ist, aber der aus meiner Sicht nicht justiziabel ist im Sinne einer Beleidigung."

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Gericht erließ einstweilige Verfügung

Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Brandner untersagte, diese Begriffe weiterzunutzen. Daraufhin soll Brandner gepostet haben: "Was ich nicht darf, dürfen vielleicht Andere." Ferner soll er eine Belohnung ausgelobt haben für ein rechtssicheres und rechtskräftiges Teilen seiner Auffassung.

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Wie das Amtsgericht mitteilte, war mit dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt worden - 80 Tagessätze.

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