Kein Strafbefehl gegen AfD-Politiker wegen angeblichen Hitlergrußes

München - Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron (49) wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert.

Der Münchner AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (49) muss keinen Strafbefehl wegen eines möglichen Hitlergrußes befürchten.
Der Münchner AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (49) muss keinen Strafbefehl wegen eines möglichen Hitlergrußes befürchten.  © Sina Schuldt/dpa

Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch.

Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht. Mehrere Medien hatten bereits über die Entscheidungen der Gerichte berichtet.

Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben.

AfD-Abgeordnete vor dem Landtag in Stuttgart angegriffen
AfD AfD-Abgeordnete vor dem Landtag in Stuttgart angegriffen

Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.

Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht und lehnte einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ab.

Gericht bewertet Geste als "Armbewegung in der Rededynamik"

Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, meinte das Gericht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar. Das Landgericht schloss sich an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten.

"Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst." Bystron selbst hatte von Anfang an betont, es sei "offensichtlich", dass seine Geste kein Hitlergruß gewesen sei.

Er hatte von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat" gesprochen.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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