Keine Juristenausbildung für Extremisten: AfD-Klage gescheitert

Von David Hutzler

Weimar - Dass in Thüringen Extremisten von der Juristenausbildung ausgeschlossen sind, ist laut Thüringer Verfassungsgerichtshof mit der Verfassung des Freistaats vereinbar.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat nun ein Urteil in der Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gefällt.  © Martin Schutt/dpa

Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab. Die Fraktion hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.

Dieser Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, da damit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gewährleistet werde, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Es brauche gesellschaftliches Vertrauen in einzelne Richter und die Justiz als Ganzes. Wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt seien, die gegen die freie demokratische Grundordnung tätig seien, sei das damit unvereinbar.

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Das Gericht wies aber darauf hin, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nur verhältnismäßig sei, wenn Bewerber deutlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren.

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In aller Regel genüge die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei nicht, um Bewerber auszuschließen. Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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