Klage abgeschmettert: AfD hat kein Recht auf größeren Fraktionssaal im Bundestag
Berlin/Karlsruhe - Die AfD-Fraktion im Bundestag hat erfolglos für ihr Recht auf einen größeren Fraktionssaal geklagt.
Angesichts ihres Zugewinns bei der letzten Bundestagswahl (plus 69 Sitze) wäre die AfD im Bundestag gerne in einen großen Fraktionsraum umgezogen. Doch der von ihnen begehrte "Otto-Wels-Saal" ging mit der SPD an einen der Wahlverlierer (minus 86 Sitze).
Dagegen zog die Fraktion vor das Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagmorgen mitteilte, steht der AfD-Fraktion kein Recht auf den Otto-Wels-Saal zu.
"Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", heißt es in dem Beschluss.
Das Verfassungsgericht sah demnach auch den Entschluss des Ältestenrates als rechtmäßig an, wonach die SPD ihren bisherigen Saal behalten durfte: "Eine Zuordnung der Säle in der Reihenfolge der Fraktionsgröße, sodass die zweitgrößte Fraktion den zweitgrößten Saal erhält, ist nicht Voraussetzung für eine gleichberechtigte Mitwirkung der Fraktionen an der parlamentarischen Willensbildung."
Titelfoto: Michael Kappeler/dpa