Nach Rechtsstreit mit Jan Böhmermann: Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

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Chemnitz – Paukenschlag im Rechtsstreit zwischen dem Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah (AfD, 49) und dem Satiriker Jan Böhmermann (45)! Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den Politiker erlassen.

In einem Interview beichtete Krah: Er habe sich "verzockt". (Archivbild)
In einem Interview beichtete Krah: Er habe sich "verzockt". (Archivbild)  © Britta Pedersen/dpa

Aus einem Bericht des Spiegels geht hervor, dass ein vorangegangener Rechtsstreit zwischen Krah und Böhmermann Grund für den Haftbefehl gegen den gebürtigen Sachsen ist.

Demnach hat der Entertainer in seinem Podcast "Fest & Flauschig" eine Zuschrift eines Hörers verlesen, laut der der AfD-Politiker auf dem Münchner Oktoberfest rund 200 Flaschen Champagner bestellt haben soll.

Krah zog anschließend gegen Böhmermann vor Gericht, weil er der Meinung war, dass die Champagner-Behauptung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes darstelle.

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Ein Gericht gab jedoch dem Satiriker recht – somit blieb Krah auf den Prozesskosten von rund 5000 Euro sitzen.

"Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht", erklärte der Rechtsanwalt von Jan Böhmermann (45). (Archivbild)
"Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht", erklärte der Rechtsanwalt von Jan Böhmermann (45). (Archivbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Gerichtsvollzieherin legte Amtsgericht Antrag auf Haftbefehl vor

Der in Dresden aufgewachsene AfD-Politiker weigerte sich lange, die Rechnung zu begleichen. Anfang des Jahres bezahlte Krah schließlich einen Teil des Betrages über das Konto seines Sohnes. 296,26 Euro sind jedoch noch immer offen.

Laut Spiegel soll eine Gerichtsvollzieherin Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft mit Krah angesetzt haben. Doch der 49-Jährige sei nicht erschienen. Im Anschluss habe die Gerichtsvollzieherin den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bei Gericht vorgelegt.

Das Vorgehen habe auch das Amtsgericht Chemnitz bestätigt, wolle sich zum Ergebnis aber nicht äußern, da es sich nicht um ein öffentliches Verfahren handeln würde.

Titelfoto: Fotomontage: Britta Pedersen/dpa, Rolf Vennenbernd/dpa

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