Nach Vorwurf-Hin-und-Her: AfD will zwei Mitglieder aus Partei schmeißen
Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Der Landesvorstand der AfD in Sachsen-Anhalt hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Ex-Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt (34) beschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll Landesschatzmeister Matthias Lieschke (55).
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parteikreisen. Der Bundestagsabgeordnete Schmidt hatte Parteikollegen im Land zuvor vorgeworfen, Abrechnungsbetrug begangen und Vetternwirtschaft betrieben zu haben.
Schmidt war von 2022 bis 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
Er steht schon seit Monaten in der Kritik. Dabei geht es unter anderem um dubiose Geschäftspraktiken. In der AfD heißt es, Schmidt habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Obendrein wird ihm angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.
Schmidt spricht von einer "parteiinternen Kampagne". Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien substanzlos und unbelegt.
"Ich weise sämtliche Vorwürfe entschieden zurück und kann diese jederzeit, auch in einem möglichen Schiedsgerichtsverfahren, vollständig entkräften", sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur.
Parteiausschlussverfahren: Lieschke soll Spitzentreffen heimlich aufgenommen haben
Der Bundestagsabgeordnete erhebt wiederum Vorwürfe gegen Parteikollegen.
Die Landtagsverwaltung will die Fahrtkostenabrechnungen von AfD-Abgeordneten überprüfen. Aus dem AfD-Landesvorstand gibt es dazu bisher keine Stellungnahme.
Der AfD-Landesvorstand will nicht nur Schmidt loswerden, das Gremium hat auch ein Parteiausschlussverfahren gegen den Landtagsabgeordneten und Landesschatzmeister Matthias Lieschke beschlossen. Laut Teilnehmerangaben gab es bei beiden Beschlüssen jeweils zwei Gegenstimmen.
Lieschke wird vorgeworfen, dass er ein Kreisspitzentreffen, das Anfang Dezember als Videokonferenz stattfand, heimlich aufgenommen und die Audiodatei an Schmidt weitergeleitet haben soll.
Lieschke habe sich "nachweislich zumindest in räumlicher Nähe eines strafrechtlich relevanten Audiomitschnitts" befunden, hieß es in der Stellungnahme der AfD am Abend dazu. Bis zum Abschluss der Verfahren werde man keine weitere Stellungnahme abgeben.
Originalmeldung um 17 Uhr, zuletzt aktualisiert um 19.29 Uhr.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

