Sauer wegen Dauer-Nicht-Wahl: AfD-Klage am Verfassungsgerichtshof vorerst verschoben

München - Die für Mittwoch geplante mündliche Verhandlung zur Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die ständige Nicht-Wahl ihrer Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) ist verschoben worden.

Zu wenige Stimmen per Klageweg ausgleichen? Die AfD möchte per Gerichtsurteil ins Parlamentarische Kontrollgremium.
Zu wenige Stimmen per Klageweg ausgleichen? Die AfD möchte per Gerichtsurteil ins Parlamentarische Kontrollgremium.  © Daniel Karmann/dpa

Das gab der Zuständige am Bayerische Verfassungsgerichtshof bekannt, ohne konkrete Gründe zu nennen.

Wann der Nachholtermin angesetzt werden könnte, ist derzeit auch noch unklar. Die AfD versucht seit 2018 – ihrem ersten Einzug in den Landtag –, in zahlreichen Wahlgängen Sitze im Landtagspräsidium und im PKG zu erhalten. Vergeblich.

Sie klagt aus dem Grund, weil die Geschäftsordnung des Landtags vorsieht, dass jede gewählte Fraktion einen Vizepräsidenten stellen sollte. Allerdings findet dazu eine geheime Wahl statt.

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Und es darf schließlich niemand gezwungen werden, seine Stimme der AfD zu geben – wie das bei freien Wahlen nun mal in der Natur der Sache liegt. Doch die Partei will es nicht darauf beruhen lassen und versucht es jetzt über den Rechtsweg.

Die erste Klage vom Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Inzwischen gibt es einen zweiten Anlauf. Dieser sollte nun verhandelt werden.

Sogar weniger Stimmen als eigene Abgeordnete anwesend waren

Denn auch in der aktuellen Legislaturperiode liefen sämtliche Anläufe, einen AfD-Kandidaten ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium zu wählen, ins Leere.

Skurril: Teilweise hatte die AfD dabei weniger Stimmen, als eigene Abgeordnete anwesend waren. Heißt also, dass nicht einmal die Partei geschlossen für den jeweiligen Kandidaten stimmen wollte. Das dürfte eine weitere schlechte Argumentationsgrundlage für die Verhandlung sein. Es scheint ohnehin schwierig, einen Wahlerfolg gerichtlich zu beeinflussen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes. Aufgeteilt nach Stärke der jeweiligen Fraktionen, wird das Gremium mit sieben Abgeordneten besetzt. Die AfD wird auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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