Volksverhetzung auf Facebook? AfD-Stratege Harlaß vor Gericht

Dresden - Ging das selbst für AfD-Verhältnisse zu weit? Kurz vor Mitternacht postete Andreas Harlaß (61) am 5. Mai 2021 auf Facebook über eine "frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit", die auf Kosten "unserer Rentner" gefüttert würde. Aufgrund dieses Beitrags stand er am heutigen Dienstag vor Gericht.

AfD-Politiker Andreas Harlaß (61).
AfD-Politiker Andreas Harlaß (61).  © Ove Landgraf

Für die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung, der damalige Bundestagskandidat und Kommunikations-Stratege der Rechtspopulisten bestreitet das.

"Ich würde den Vorwurf massivst zurückweisen", sagt Harlaß, der jedoch den Facebook-Beitrag nicht bestreitet.

Eigentlich sei es ihm ja nur um den Naturschutz gegangen. Tatsächlich geht es zu Beginn des Posts um "Plastikmüll aus Afrika, Arabien, Indien", schwenkt jedoch wenig später auf das Thema Zuwanderung um.

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"Es sind zwei Absätze, zwei voneinander getrennte Themen", meint Harlaß. "Mir liegt es fern, irgendwelche Bevölkerungsgruppen rassistisch zu beleidigen."

Der Staatsanwalt sieht das anders: "Auch ein neuer Absatz stellt keinen grundsätzlich neuen Gedanken dar", so der Jurist und fordert 90 Tagessätze zu je 100 Euro.

Dieser Facebook-Beitrag von Andreas Albrecht Harlaß ging zu weit

Ein Screenshot des Facebook-Beitrags vom 5. Mai 2021.
Ein Screenshot des Facebook-Beitrags vom 5. Mai 2021.  © Screenshot

Die Verteidigung fordert Freispruch: "Es ging um den Naturschutz", kontert Verteidiger Joachim Keiler (63). "Nicht primär um irgendwelche Menschengruppen." Urteil folgt.

Originalmeldung von 18.46 Uhr, zuletzt aktualisiert um 21.35 Uhr.

Titelfoto: Ove Landgraf

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