Von Stephanie Lettgen und Andreas Heimann
Hamburg/Berlin - Im Rechtsstreit zwischen dem Ex-Bundestagsabgeordneten der Grünen, Stefan Gelbhaar (48), und der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich (25) hat das Landgericht Hamburg der 25-Jährigen die Wiederholung bestimmter Aussagen einstweilig untersagt.
Die Pressekammer bestätigte damit eine zuvor im Eilverfahren getroffene Entscheidung.
In dem Prozess ging es um Äußerungen aus einer eidesstattlichen Versicherung der Frau gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB, aus der dieser in seiner Berichterstattung zitiert hatte.
Der Sender hatte von Belästigungsvorwürfen berichtet, die Gelbhaar als Lüge zurückgewiesen hat und gegen die er sich juristisch wehrt. Im Januar zog der ARD-Sender Teile seiner Berichterstattung zurück.
Für den RBB steht fest, dass eine Grünen-Bezirkspolitikerin aus Berlin-Mitte sich als die betroffene Person ausgegeben und unter falschem Namen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der RBB räumte inzwischen Fehler in der Berichterstattung ein.
In dem aktuellen Hamburger Prozess ging es aber nur um die Aussagen von Schedlich. "Ich fand, dass er mir grenzüberschreitende Nachrichten geschickt hat", sagte Schedlich, die Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus ist, vor Gericht. Am Rande des Prozesses wies Gelbhaars Anwalt, Simon Bergmann, die Vorwürfe erneut zurück.
Schedlich mit viel Grünen-Unterstützung vor Gericht, Gelbhaar erscheint nicht
Mehrere Berliner Grüne begleiteten Schedlich ins Landgericht, darunter die Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch (56), die Landesvorsitzende Nina Stahr (42) und Ex-Familienministerin Lisa Paus (56). Gelbhaar war nicht erschienen.
Der RBB hatte aus einer eidesstattlichen Versicherung von Schedlich zitiert. Gelbhaar war juristisch mit einem Eilantrag gegen ihre Äußerungen vorgegangen. Das Landgericht Hamburg untersagte der Grünen-Politikerin im März mehrere Aussagen.
Schedlich legte daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Schedlichs Anwältin Rebecca Richter ließ auf Nachfrage offen, ob es weitere juristische Schritte gegen die Hamburger Entscheidung geben wird.
Eine ausführliche schriftliche Begründung wird laut einer Gerichtssprecherin zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kammer untersagte nach Angaben der Sprecherin unter anderem eine Äußerung, in der es insbesondere hieß, dass Gelbhaar Schedlich regelmäßig Nachrichten geschrieben habe.
Die Kammer betonte, dass durch diese Äußerung der Eindruck erweckt worden sei, die Kommunikation sei einseitig von Gelbhaar ausgehend erfolgt, obwohl sie tatsächlich im Zuge einer länger andauernden, wechselseitigen Kommunikation erfolgte.