Von Stefan Hantzschmann
Erfurt - Nach dem Entzug seines Doktortitels hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (49, CDU) der TU Chemnitz vorgeworfen, die Spielregeln im Plagiatsverfahren geändert zu haben.
Zu den genauen Beanstandungen in Voigts Dissertation macht die Uni keine Angaben und verweist auf die "Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens".
Als der Entzug von Voigts Doktortitel Ende Januar bekannt wurde, schrieb er in einer Pressemitteilung, dass ein von der Uni beauftragter Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass Voigts Arbeit den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht.
"Nachdem der externe Gutachter sein klares Votum gegen eine Aberkennung des Doktorgrades abgegeben hatte, wurden im Mai 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für Plagiatsverfahren eingeführt und anschließend gezielt auf seine Dissertation angewendet", hieß es Ende Januar in einer Mitteilung.
"In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst ungewöhnlich", wurde Voigt darin zitiert.
Promotionsordnung wurde geändert
Tatsächlich wurde die Promotionsordnung geändert.
Als das Plagiatsverfahren eröffnet wurde, galt die Promotionsordnung von 2022, wie die TU mitteilte. Am 6. März 2025 trat eine neue Promotionsordnung in Kraft. Das Verfahren rund um Voigts Dissertation wurde auf Grundlage der neuen Ordnung weitergeführt. Die Ordnung wurde im Juni 2025 erneut geändert.
Maßgeblich für das Plagiatsverfahren sei der Paragraf 22 der Promotionsordnung, hieß es von der Uni. Dieser sei "durch Einfügung der geschlechtergerechten Sprache sowie Korrektur des Verweises auf das geänderte Sächsische Hochschulgesetz angepasst" worden. "Eine inhaltliche Änderung dieser Regelungen ist nicht erfolgt." Relevant für das Plagiatsverfahren war zudem die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 16. Juni 2022.
Nach Angaben der Philosophischen Fakultät hat der Promotionsausschuss des Fakultätsrats ab Oktober 2024 ein Grundlagenpapier "zur Operationalisierung bestehender Regeln und der relevanten rechtlichen Bestimmungen" vorbereitet. Dabei sei auch die höchstrichterliche Rechtsprechung beachtet worden. Das Papier solle "bei einer Plagiatsprüfung für eine erste Einschätzung Anwendung finden", hieß es von der Fakultät.
Wurden weitere Bewertungskriterien im Verfahren geändert?
Das Papier trägt demnach den Titel "Grundlagen und Kriterien zur Bewertung von Plagiatsvorwürfen bezüglich abgeschlossener Promotionen an der Philosophischen Fakultät an der TU Chemnitz".
Es sei vom Fakultätsrat per Beschluss im Mai 2025 final angenommen worden. "Es ist als Handreichung zu verstehen und dient lediglich dazu, die Entscheidungsfindung im Einzelfall vorzustrukturieren", teilt die Pressestelle der TU Chemnitz mit und bezieht sich auf Angaben der zuständigen Fakultät.
Alles deutet darauf hin, dass sich die Sache lange hinziehen könnte. Die Entscheidung zum Entzug des Doktortitels ist ein Verwaltungsakt. Die Frist für einen Widerspruch dagegen beträgt einen Monat. Nach Angaben von Voigts Anwalt wurde bereits Widerspruch eingelegt. Zugleich habe man weitere Akteneinsicht beantragt. Erst dann könne man den Widerspruch auch begründen, was beabsichtigt sei. Dann muss die TU Chemnitz über den Widerspruch entscheiden.
Das könnte einige Zeit dauern – dazwischen liegt auch eine vorlesungsfreie Zeit. Erst wenn die Entscheidung da ist, kann Voigt vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz klagen. Bis dort eine Entscheidung fällt, könnten erneut Monate verstreichen.
Voigt hatte seine Dissertation zu dem Thema "Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry" verfasst und dafür Interviews in den USA geführt.