BSW-Treffen mit Höcke eine PR-Aktion? CDU-Chef hätte Gespräch "nicht geführt"

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt - Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl (38) bezweifelt, dass das Gespräch zwischen dem BSW und der AfD zu einer Lösung der Blockade bei der Besetzung wichtiger Justizgremien führt.

Das Gespräch mit Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (53) hatte für viel Gesprächsstoff gesorgt.
Das Gespräch mit Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (53) hatte für viel Gesprächsstoff gesorgt.  © Martin Schutt/dpa

"Ich hätte das Gespräch nicht geführt, weil ich mir vorstellen kann, was das Ergebnis ist - nämlich, dass wir in der Sache nicht vorankommen", sagte Bühl der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Er gehe vielmehr davon aus, dass das Treffen mit BSW-Fraktionschef Frank Augsten (66) für AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (53) eine öffentlichkeitswirksame Plattform gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass bei dem Gespräch nichts herauskommt. Das Gespräch sei aber vom Koalitionsvertrag gedeckt gewesen.

Augsten und Höcke hatten sich getroffen, um über die Blockade im Landtag bei der Besetzung des Richterwahl- und des Staatsanwältewahlausschusses zu sprechen. Beide bezeichneten ihre Unterhaltung als konstruktiv und schlossen eine Fortsetzung nach der Sommerpause nicht aus.

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"Ich finde, es ist eine ungünstige Situation, dass wir diese wichtigen Gremien nicht besetzen", erklärte Bühl. Es zeige, dass die AfD anscheinend kein Interesse daran habe, an der Ermöglichung des Rechtsstaates mitzuwirken.

AfD will in Kontrollkommission

Die AfD will mit der Blockade unter anderem erreichen, dass sie im Landtagspräsidium und in der parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) vertreten ist.

Die anderen Fraktionen lehnen AfD-Mitglieder in der ParlKK bisher ab, weil das Gremium die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrolliert, von dem die AfD selbst beobachtet wird.

Die AfD ist stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und hat mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament. Mit dieser sogenannten Sperrminorität kann sie Abstimmungen, bei denen eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, blockieren, was sie regelmäßig tut - etwa bei der Besetzung der beiden Justizgremien.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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