Vorwurf Volksverhetzung: Björn Höcke muss erneut vor Gericht

Erfurt/Mühlhausen - Wegen eines Telegram-Postings muss sich Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) vor dem Landgericht Mühlhausen dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen.

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) muss in diesem Jahr wohl vor dem Landgericht Mühlhausen erscheinen.
Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke (51) muss in diesem Jahr wohl vor dem Landgericht Mühlhausen erscheinen.  © Martin Schutt/dpa

Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch erklärte, wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den 51-Jährigen zugelassen. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe aber noch nicht fest, heißt es. Das Gericht strebt allerdings die erste Jahreshälfte an.

Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022. In seinem Posting thematisierte er eine Gewalttat, die sich zuvor in Ludwigshafen abgespielt hatte.

Der AfD-Frontmann schrieb dazu unter anderem: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."

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Dieser Post handelte Höcke nun eine zweite Gerichtsverhandlung ein, der er sich wird stellen müssen.

Auch Landgericht Halle erhob Anklage gegen Björn Höcke

Auch vor dem Landgericht Halle muss Björn Höcke erscheinen. Wann, ist jedoch noch nicht bekannt.
Auch vor dem Landgericht Halle muss Björn Höcke erscheinen. Wann, ist jedoch noch nicht bekannt.  © Martin Schutt/dpa

Das Landgericht Halle hatte bereits eine Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen.

In diesem Verfahren geht es um eine Rede von Höcke in Merseburg 2021. Dort soll er eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben.

Da Höcke früher als Geschichtslehrer tätig war, soll er gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil des Spruchs um eine verbotene Lesung handelt, lautet der Vorwurf.

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Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Höcke über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.

Auch in diesem Fall ist ein genauer Termin für diesen Prozess bisher nicht bekannt.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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