Verkleinerung des Bundestages passiert Bundesrat: Söder will Reform gerichtlich bremsen

München/Berlin - Der Bundesrat hat die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages passieren lassen. In der Länderkammer gab es am Freitag in Berlin keine Mehrheit für den Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (56) stemmt sich gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.
Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (56) stemmt sich gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.  © Peter Kneffel/dpa

Damit kann das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Vorhaben zwar in Kraft treten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (56, CSU) kündigte aber eine Klage des Freistaats vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen an.

Das Vorhaben sei politisch falsch, verfassungswidrig und spalte Deutschland. "Ganze Regionen werden benachteiligt und ausgegrenzt", sagte Söder im Bundesrat.

Kritik kam auch von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (69, CDU). Er nannte das Gesetz "schlecht" und "falsch". Es schade der parlamentarischen und generell der Demokratie.

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Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und der sogenannten Grundmandatsklausel.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.

CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent - gewann aber fast alle Direktmandate

In den letzten gut 20 Jahren ist der Bundestag von 603 auf aktuell 736 Abgeordnete angewachsen.
In den letzten gut 20 Jahren ist der Bundestag von 603 auf aktuell 736 Abgeordnete angewachsen.  © Michael Kappeler/dpa

Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge bisher mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt. Das hat den Bundestag immer größer gemacht.

Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.

Abgeschafft werden soll außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel. Die ermöglicht es bisher Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

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Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.

Der Bundestag hatte die Reform Mitte März mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen unter scharfem Protest von Union und Linken beschlossen.

Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/dpa + Michael Kappeler/dpa

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