Darf AfD-Höcke bald nicht mehr wählen? Das fordert Jens Spahn

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt/Berlin - Unionsfraktionschef Jens Spahn (46) hat einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (54) ins Spiel gebracht.

Björn Höcke (54, AfD) wurde bereits zweimal wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt.  © Sebastian Kahnert/dpa

"Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann", sagte Spahn (CDU) im "Focus"-Podcast "Machtmenschen".

Höcke, der wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle verurteilt wurde, gilt als Rechtsaußen in seiner Partei.

Seine Thüringer AfD wurde vom Landesverfassungsschutz bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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Seit Jahren wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Doch die Hürden sind hoch und es gibt Bedenken, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.

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Spahn distanziert sich von AfD

Unionsfraktionschef Jens Spahn (46) würde gern ein Verbotsverfahren gegen Björn Höcke einleiten.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Spahn bekräftigte in dem Podcast eine Abgrenzung zur AfD. "Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab - politisch, inhaltlich, menschlich", sagte Spahn. 

Mitte Juni hatte der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (79) dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen - zum Beispiel Höcke.

Zuletzt hatten Vertreter der CSU in Bayern Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren signalisiert. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder (59) in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.

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